Hinweis + Antragsformular: Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WV2026LärmSchV)

Die Bundesverordnung sieht vor, dass der Veranstalter einer „Public-Viewing“-Veranstaltung einen Antrag auf Zulassung für das Übertragen des jeweiligen Fußballspiels bei der zuständigen Behörde (Kreisausschuss des Landkreises Fulda) stellt. Gegenstand des Antragsverfahrens ist die Lockerung des Lärmschutzes.

Die Übertragung von Spielen der Fußball-WM in der Zeit vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 steht grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Aufgrund der erheblichen Zeitverschiebungen von 6 bis 9 Stunden zwischen den Austragungsländern Kanada, Mexiko und USA finden die Fußballspiele während der Tag- und Nachtzeit statt. Dies rechtfertigt die Zulassung von Ausnahmen bei der Überschreitung der Höchstwerte der Lärmimmissionen sowie das Hinausschieben der Nachtzeit.

Wir bitten schon jetzt die Nachbarn solcher genehmigten Veranstaltungen und alle, die dem Fußball nicht so Nahe stehen, um Verständnis.