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Ein Wasserschaden an der Hausanschlussleitung kann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Reparatur- und Erneuerungskosten möchten wir erneut ausdrücklich darauf hinweisen, dass Grundstückseigentümer ihren Versicherungsschutz überprüfen sollten.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht bekannt, dass sie für Schäden an der Hausanschlussleitung selbst verantwortlich sind. Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Großenlüder liegt die Verantwortung für die Hausanschlussleitung ab dem Abzweig der öffentlichen Hauptleitung beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Das bedeutet konkret: Entsteht ein Schaden an dieser Leitung, müssen die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung vom Eigentümer getragen werden. Je nach Schadensumfang und Leitungslänge können schnell hohe vierstellige Beträge anfallen. Die Arbeiten an der Trinkwasserleitung dürfen dabei nicht in Eigenregie durchgeführt werden, sondern werden ausschließlich durch ein von den Gemeindewerken Großenlüder beauftragtes Fachunternehmen ausgeführt. Weiterhin dürfen sämtliche Erdarbeiten im öffentlichen Bereich ebenfalls nur durch von der Gemeinde beauftragte Firmen durchgeführt werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass die Gemeinde an diesen Arbeiten keinerlei Einnahmen erzielt. Gemäß § 23 der Wasserversorgungssatzung sind die tatsächlich entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern zu erstatten. Die Gemeinde gibt die entstehenden Kosten somit ohne Aufschlag oder Gewinn 1:1 an den jeweiligen Anschlussnehmer weiter.

Gerade deshalb empfiehlt es sich, die eigene Wohngebäudeversicherung sorgfältig zu prüfen. Nicht jede Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Hausanschlussleitung automatisch ab. Oft ist hierfür ein zusätzlicher Baustein oder eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich.

Unser Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsberater auf und lassen Sie prüfen, ob Ihre Gebäudeversicherung Schäden an der Hausanschlussleitung mit abdeckt. Eine rechtzeitige Überprüfung kann Sie im Schadensfall vor erheblichen finanziellen Belastungen schützen.