Förderung der Landwirtinnen und Landwirte für die Anlage von Blüh- und Streuobstwiesen
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, Landwirtinnen und Landwirte bei der Anlage von Blühwiesen und Streuobstwiesen zu fördern.
Um eine Förderung als Landwirtin/als Landwirt zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Antragsberechtigt sind nur Landwirtinnen und Landwirte.
2. Es muss sich um die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobst-wiese handeln.
3. Die Mindestgröße der Wiese muss 3.000 m² betragen.
4. Landwirtinnen und Landwirten ist ein Zuschuss von 200 Euro für die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobstwiese im Gemeindegebiet zu gewähren (maximal 600,00 Euro).
5. Wird die Blühwiese über einen Zeitraum von zwei Jahren weiter fortgeführt, so erhält die Landwirtin/der Landwirt auf Nachweis pro Wiese und ab dem 3. Jahr einmalig 50 Euro.
6. Die Neuanlage der Bienenblühwiese bzw. der Streuobstwiese ist im Vorfeld unbürokratisch mit Vertreterinnen / Vertretern des Großenlüderer Imkervereins und der Gemeindeverwaltung abzustimmen bzw. zu beantragen.
7. Die Landwirtin/der Landwirt hat eigenverantwortlich zu klären, ob die gemeindliche Förderung mit bereits gewährten Zuschüssen seitens Dritter im Widerspruch steht (z. B. EU-Gelder, Förderung des Landes Hessen, HALM).
8. Grundsätzlich ist die Veitshöchheimer Bienenweide als Saatgut zu verwenden.
Über die Gewährung von Zuschüssen an die Landwirtinnen/Landwirte entscheidet der Gemeindevorstand.
Bei Interesse können die Antragsunterlagen bei der Gemeinde angefordert, abgeholt und abgegeben (Bürgerbüro, Herr Schlitzer) werden.
