Grünabfall

Entsorgung von Grünabfall

Zur Entsorgung von Grünabfall aus privaten Gärten im Gemeindegebiet unterhält die Gemeinde Großenlüder verschiedene Grünabfallplätze. Die Plätze sind jedes Jahr vom 14. März bis zum 30. November zur Abgabe von Rasenschnitt und Kleinmengen (bis 0,5 cbm) von Baum- und Heckenschnitt für private Gartenbesitzer geöffnet. Die Grünabfallplätze stehen nur für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenlüder zur Verfügung. Unternehmen, Gartenbaubetrieben usw. sowie Bürgerinnen und Bürger aus anderen Gemeinden ist es untersagt, die gemeindlichen Grünabfallplätze zu benutzen. 

Sonntags ist das Abladen von Grünabfällen verboten!

Folgende Plätze sind ab dem 14.03.2025 geöffnet:

OT Großenlüder

Ausgewiesener Platz am Zabershöfer Weg (gemeindlicher Lagerplatz Bauhof – hinter Schützenhaus Großenlüder) 


OT Bimbach

Ausgewiesener Platz „Am Hädenberg“, zwischen den Aussiedlerhöfen Schlitzer und Döppner


OT Müs

Ausgewiesener Platz bei Hochbehälter (Hutzelfeuerplatz)


OT Uffhausen

Ausgewiesener Platz hinter dem Bolzplatz, Anfahrt über den Langwiesenweg, am Bolzplatz vorbei, links in den Feldweg

OT Kleinlüder

Die Kompostierungsanlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist für die Abgabe von Grünabfällen zu folgenden Zeiten geöffnet:

mittwochs von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

samstags von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr.