Niederschrift der öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.02.2026

Am Donnerstag, 05.02.2026 fand im Bürgerhaus Großenlüder eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Niederschrift wird hiermit bekannt gemacht.


Tagesordnung:

1. → Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Großenlüder

2. → Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025 - 2029 der Gemeinde Großenlüder

3. → Unterrichtung über den Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029

4. → Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht)

5. → Beratung und Beschlussfassung der fünfjährigen Finanzplanung 2025 - 2029 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Großenlüder"

6. → Liquiditätsnachweis zum 31.12.2025

7. → Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder

8. → Interkommunale Personalservicestelle der Gemeinden Bad Salzschlirf, Flieden, Großenlüder und Hosenfeld
- → Einvernehmliche Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die

interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Personalverwaltung zum 31. Mai 2026

- → Auflösung des Personalgestellungsvertrages zwischen Großenlüder und Flieden

- → Neuabschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für drei verbleibenden Kommunen Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld

9. → Bestimmung des Wahltermins der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 2026

10. → Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

11. → Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Gewährung der Sicherheit bei Veranstaltungen sowie Konzept zur Anschaffung von mobilen Schutzeinrichtungen und Zufahrtssperren im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit

12. → Anfrage der UBL-Fraktion zur Trinkwasserversorgung im Ortsteil Lütterz

1. → Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Großenlüder

Beschluss:

Die UBL-Fraktion brachte folgenden Änderungsantrag ein:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ab sofort und in Bezug auf den Haushalt 2026 (Allgemein und Eigenbetrieb) eine 5-prozentige Haushaltssperre einzuführen. Diese betrifft grundsätzlich nicht die Pflichtaufgaben/-ausgaben, sondern bezieht sich auf sämtliche freiwillige Ausgaben. Ausnahmen hiervon sind zu begründen. Sämtliche Pflichtaufgaben oder vertraglich vereinbarte Verpflichtungen sollen darauf hin geprüft werden, in welchem Maße hier ebenfalls kurzfristig Einsparungen möglich sind.

Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die Gemeindevertretung beschließt nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2026:

Haushaltssatzung der Gemeinde Großenlüder

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 05.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf → 19.226.457,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf → 19.591.293,00 EUR

mit einem Saldo von → -364.836,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf → 0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf → 0,00 EUR

mit einem Saldo von → 0,00 EUR

mit einem Fehlbetrag von → 364.836,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf → 379.721,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf → 2.863.625,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf → 5.402.790,00 EUR

mit einem Saldo von → -2.539.165,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf → 1.500.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf → 370.339,00 EUR

mit einem Saldo von → 1.129.661,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von → 1.029.783,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt. Die Aufnahme des festgesetzten Kreditbetrages wird dem Gemeindevorstand übertragen.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.460.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf → 245 → v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf →→→→→ 300 → v. H.

2. Gewerbesteuer auf →→→→→→→ 380 → v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze für die Bewilligung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. I Satz 3 HGO wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zur Höhe von 2.000 EUR dem Bürgermeister übertragen.

Großenlüder, den

Der Gemeindevorstand

Florian Fritzsch

Bürgermeister

Beratungsergebnis: → 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

2. → Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025 - 2029 der Gemeinde Großenlüder

Beschluss:

Herr Bürgermeister Florian Fritzsch brachte nachfolgende Änderungsanträge ein, über die jeweils einzeln abgestimmt wurde:

1. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Die Gemeinde Großenlüder nimmt die Informationen zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Kenntnis.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zunächst die landesgesetzlichen Regelungen sowie das durch das Land Hessen festzulegende Mittelabrufverfahren abzuwarten.

Grundsätzlich sollen Mittel aus dem Sondervermögen vorrangig für bereits im Investitionsprogramm enthaltene wie auch für die kommenden Jahre notwendige gemeindliche Projekte, wie zum Beispiel der Umbau des Bauhofs in der Industriestraße, die Sanierung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung oder die Ertüchtigung grundsätzlich notwendiger IT-Infrastrukturen, eingesetzt werden.

Beratungsergebnis: Kenntnisnahme

2. Investitionsprogramm: Zufahrtswegung hinter dem Lüderhaus

Der Mittelansatz für das Projekt „Befestigung der Zufahrtswegung hinter dem Lüderhaus“ wird von bislang 53.000 Euro um 8.000 Euro aus insgesamt 61.000 Euro erhöht.

Beratungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag angenommen.

3. Investitionsprogramm: Gehwegneubau für Baugebiet Bimbach

Die im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahme „Baugebiet Bimbach – Gehwegbau“ mit einem investiven Ansatz in Höhe von 160.000 Euro wird ersatzlos gestrichen.

Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag angenommen.

4. Aufnahme in das Investitionsprogramm:

Sicherheit bei Veranstaltungen

Im Investitionsprogramm wird für die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit bei Veranstaltungen ein neuer Mittelansatz in Höhe von 120.000 Euro aufgenommen.

Die erwartete Förderung des Landes Hessen in Höhe von 75.000 Euro wie auch die jeweiligen Eigenanteile der an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Gemeinden Bad Salzschlirf und Hosenfeld sind entsprechend zu berücksichtigen.

Im Übrigen wird auf die gesonderte Beschlussvorlage zur interkommunalen Zusammenarbeit unter Tagesordnungspunkt 11. verwiesen.

Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n) 1 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag angenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem vom Gemeindevorstand vorgelegten geänderten Entwurf des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025 – 2029 in der vorgelegten Form zuzustimmen. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 – 2029 ist Bestandteil des Beschlusses.

Beratungsergebnis: → 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

3. → Unterrichtung über den Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 - 2029

Beschluss:

Der Ergebnis- und Finanzplan der Gemeinde Großenlüder für den Planungszeitraum 2025 – 2029 wurde der Gemeindevertretung nach § 101 HGO zur Unterrichtung vorgelegt. Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis.

Beratungsergebnis: → Zur Kenntnis genommen

4. → Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht)

Beschluss:

Die UBL-Fraktion brachte folgenden Änderungsantrage ein:

Im Wirtschaftsplan 2026, Eigenbetrieb, mögen finanzielle Mittel bereit gestellt werden für ein Erschütterungsmessgerät zum permanenten Betrieb im Trinkwasserhochbehälter Müs und sollte baldmöglichst installiert werden.

Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Herr Bürgermeister Florian Fritzsch brachte nachfolgende Änderungsanträge ein, über die jeweils einzeln abgestimmt wurde.

1. Prozessleitsystem Wasserversorgung

Der im Finanzplan zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Großenlüder“ im Bereich der Wasserversorgung für das Projekt „Leitsystem Wasserversorgung“ bereits enthaltene investive Ansatz in Höhe von 25.000 Euro für das Wirtschaftsfahr 2025 wird für das Wirtschaftsjahr 2026 um weitere 35.000 Euro auf insgesamt 60.000 Euro erhöht.

Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag angenommen.

2. Erschütterungsmessgerät Wasserhochbehälter Müs

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Großenlüder“ wird für den Bereich der Wasserversorgung

- → im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2026 ein investiver Ansatz in Höhe von 8.000 Euro sowie

- → im Erfolgsplan 2026 ein konsumtiver Ansatz in Höhe von 3.500 Euro

für die Anschaffung, Einrichtung und den Betrieb eines Erschütterungsmessgeräts im Wasserhochbehälter Müs eingestellt.

Der konsumtive Ansatz ist für die nächsten Wirtschaftsjahre ebenfalls zu berücksichtigen.

Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Damit ist der Antrag angenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt nachstehenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Großenlüder“ für das Wirtschaftsjahr 2026:

W i r t s c h a f t s p l a n

Wirtschaftsjahr 2026

Gem. § 15 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder am 05.02.2026 folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgsplan → in dem Ertrag auf → = → 3.611.223 €

→ in dem Aufwand auf → = → 3.402.062 €

im Vermögensplan in der Einnahme auf → = → 3.293.846 €

→ in der Ausgabe auf → = → 3.293.846 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Ausgaben erforderlich ist wird auf

2.011.500 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Wirtschaftsplanes 2026 beschlossene Stellenübersicht.

Großenlüder, den 05.02.2026

Der Gemeindevorstand

Florian Fritzsch

Bürgermeister

und Vorsitzender der Betriebskommission

Beratungsergebnis: → 19 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n),

2 Stimmenthaltung(en)

5. → Beratung und Beschlussfassung der fünfjährigen Finanzplanung 2025 - 2029 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Großenlüder"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder für die Jahre 2025 – 2029 in der im Entwurf vorgelegten Form.

Beratungsergebnis: → 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

6. → Liquiditätsnachweis zum 31.12.2025

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den Liquiditätsnachweis über die Liquiditätskredite und den Liquiditätsnachweis über die gebundene Liquidität zur Kenntnis.

Beratungsergebnis: → Zur Kenntnis genommen

7. → Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die

Kanzlei

Schirmer & Günther PartG mbB

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Bahnhofstraße 18

36037 Fulda.

als Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder zu bestellen.

Beratungsergebnis: → 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

8. → Interkommunale Personalservicestelle der Gemeinden Bad Salzschlirf, Flieden, Großenlüder und Hosenfeld
- → Einvernehmliche Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Personalverwaltung zum 31. Mai 2026
- → Auflösung des Personalgestellungsvertrages zwischen Großenlüder und Flieden
- → Neuabschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für drei verbleibende Kommunen Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung der Gemeinden Bad Salzschlirf, Flieden und Hosenfeld durch die Gemeinde Großenlüder vom 3. August 2017 gemäß § 5 Absatz 3 der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien mit Ablauf des 31. Mai 2026 zu beenden.

1. →Der zwischen der Gemeinde Flieden und der Standortgemeinde der Personalservicestelle bestehende Personalgestellungsvertrag wird ebenfalls im gegenseitigen Einvernehmen zum 31. Mai 2026 aufgehoben.

2. →Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden die erforderlichen Schritte zur Beendigung der bestehenden Vereinbarung sowie – für die drei verbleibenden Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld – die Anpassung und den Neuabschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Fortführung der interkommunalen Personalservicestelle vorzubereiten und diese der Gemeindevertretung vorzulegen.

3. →Der Gemeindevorstand wird weiterhin beauftragt, die Gremien über den weiteren Fortgang zu informieren.

Beratungsergebnis: → 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

9. → Bestimmung des Wahltermins der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 2026

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters auf Sonntag, 15 November 2026 festzulegen. Eine eventuell stattfindende Stichwahl soll am Sonntag, 29. November 2026 erfolgen.

Beratungsergebnis: → 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

10. → Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung legt die Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 GemHVO entsprechend eines Berechnungsvorschlages des Hessischen Rechnungshofes auf 1,4 Millionen Euro fest.

Beratungsergebnis: → 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

0 Stimmenthaltung(en)

11. → Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Gewährung der Sicherheit bei Veranstaltungen sowie Konzept zur Anschaffung von mobilen Schutzeinrichtungen und Zufahrtssperren im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit

Beschluss:

1. →Die Gemeindevertretung stimmt der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“ zwischen den Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld in der vorliegenden Fassung zu.

2. →Die Gemeindevertretung beschließt das der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügte „Konzept zur Anschaffung von mobilen Schutzeinrichtungen und Zufahrtssperren im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit“ als Anlage zur Vereinbarung.

3. →Mit der Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird die gemeinsame Beantragung einer finanziellen Zuwendung aus dem hessischen Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ beschlossen.

4. →Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel sind im Investitionsprogramm wie folgt darzustellen:

Die Gesamtausgaben für die Maßnahme in Höhe von 116.141.15 Euro sowie die erwartete finanzielle Zuwendung in Höhe von 75.000 Euro wie auch die Eigenanteile der beteiligten Gemeinden Bad Salzschlirf und Hosenfeld in Höhe von zusammen 27.427,44 Euro sind im Investitionsprogramm für das Jahr 2026 abzubilden.

5. →Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Beschlüsse und dem Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

Beratungsergebnis: → 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n),

1 Stimmenthaltung(en)

12. → Anfrage der UBL-Fraktion zur Trinkwasserversorgung im Ortsteil Lütterz

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der UBL-Fraktion vom 10.12.2025 wie folgt:

Frage 1 und 2:

Wie viele Unterbrechungen der Wasserversorgung gab es in den letzten 5 Jahren im Versorgungsgebiet des Ortsteiles Lütterz?

Wie viele Unterbrechungen ergaben sich aufgrund von Rohrbrüchen in der Gemarkung Lütterz?

Antwort:

2026: 1 x Rohrbruch Transportleitung Lütterz

2025: 2 x Rohrbruch Transportleitung Lütterz, 1 x Rohrbruch Lüdermünd

2024: 1 x Rohrbruch Transportleitung Lütterz, 1 x Rohrbruch Lüdermünd,

1 x Rohrnetzspülung VZ Lütterz über 3 Tage

2023: 2 x Rohrbruch Transportleitung Lütterz, 1 x Rohrbruch Lüdermünd

2022: 0 x Rohrbrüche Transportleitung Lütterz

2021: 0 x Rohrbrüche Transportleitung Lütterz

Frage 3:

Welche Kosten sind hieraus in den letzten 5 Jahren entstanden? (netto)

Antwort:

2026: → noch kein Rechnungseingang

2025: → 10.700 €

2024: → 9.800 €

2023: → 7.500 €

2022: → 0 €

2021: → 0 €

Frage 4:

Wie viele Unterbrechungen sind in der Gemarkung Hemmen und Lüdermünd entstanden/zuzuordnen?

Antwort:

In den Jahren 2023 bis 2025 gab es insgesamt 3 Versorgungsunterbrechungen in Lüdermünd mit Einfluss auf die VZ Lütterz.

Frage 5:

Wie viele Unterbrechungen sind durch Rohrreinigungen und Spülungen des Wassernetzes zuzuordnen sowie die entstandenen Kosten hieraus?

Antwort:

Im Jahr 2024 wurde eine umfangreiche Rohrnetzspülung des gesamten Leitungsnetzes der VZ Lütterz durchgeführt. Aufgrund von Grenzwertverletzungen im Trinkwasser, verursacht durch Trübungen im Brunnen „Hemmen“, mussten im Ortsteil Lütterz in den letzten Jahren öfters umfangreiche Spülarbeiten bzw. Chlorungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch das Spülen der Endstränge wurde die Wasserversorgung allerdings nicht unterbrochen.

Die Kosten für die umfangreiche Rohrnetzspülung beliefen sich auf rd. 5.900 € netto. Der Aufwand für die Spülarbeiten wurden für die letzten 5 Jahren auf ca. 3.000 € geschätzt.

Frage 6:

Sind mittelfristig Maßnahmen geplant die Situation grundlegend zu verbessen, z.B. eine grundlegende Ertüchtigung des Wassernetzes bzw. die Wasserversorgung von Lütterz neu aufzustellen?

Antwort:

Im Vermögensplan des Eigenbetriebes sind für das Haushaltsjahr für die Erneuerung der Transportleitung Lütterz auf einer Länge von rd. 1.200 m insgesamt 685.000 € netto bereitgestellt.

Beratungsergebnis: → Zur Kenntnis genommen

gez. Jürgen Möller →→→ gez. Norbert Printz

Schriftführer →→→ Vorsitzender