Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Ortsbeirates Müs

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Müs wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Müs waren 917 Personen wahlberechtigt, davon haben 616 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 67,18 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 600 gültig und 16 Stimmzettel ungültig.

Hierbei entfielen auf:

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU

2.843

70,16

5

6. Unabhängige-Bürger-Liste – U-B-L

1.209

29,84

2

Wahlgebiet insgesamt

4.052

 

7

Auf die Bewerber/innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. CDU

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

101

Möller, Edgar

872

102

Gerk, Ralph

572

103

Schrimpf, Lukas

328

104

Weiß, Peter

315

105

Riese, Luna-Kim

216

106

Keller, René

369

107

Bohl, Marco

171

6. U-B-L

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

601

Sopp, Armin

401

602

Lohfink, Christoph

292

603

Jestädt, Ann-Katrin

298

604

Kotyza, Ralf

218

In den Ortsbeirat Müs sind gewählt:

Bewerber/in

Partei/Wählergruppe

Möller, Edgar

CDU

Gerk, Ralph

CDU

Keller, René

CDU

Schrimpf, Lukas

CDU

Weiß, Peter

CDU

Sopp, Armin

U-B-L

Jestädt, Ann-Katrin

U-B-L

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Großenlüder, Herrn Jürgen Möller, St.-Georg-Str. 2, Großenlüder, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 26 KWG)

Großenlüder, 19.03.2026

Der Wahlleiter der

Gemeinde Großenlüder

 

Jürgen Möller