Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Ortsbeirates Großenlüder

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Großenlüder wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Großenlüder waren 2.919 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.897 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 64,99 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.831 gültig und 66 Stimmzettel ungültig.

Hierbei entfielen auf:

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU

8.391

52,79 %

5

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

2.538

15,97 %

1

6. Unabhängige-Bürger-Liste – U-B-L

4.965

31,24 %

3

Wahlgebiet insgesamt

15.894

 

9

Auf die Bewerber/innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. CDU

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

101

Swoboda, Markus

1.766

102

Otterbein, Stefan

1.847

103

Grosch, Tobias

1.084

104

Vogel, geb. Otterbein, Lena

922

105

Otterbein, Jörg

904

106

Klein, geb. Rützel, Nicole

1.008

107

Otterbein, Michael

860

 

3. SPD

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

301

Hartung, geb. Lomb, Nadine

675

302

Seifert, Jonas 

428

303

Stein, Stephan

579

304

Pappert, Markus 

283

305

Patt, geb. Schmidt, Anke      

233

306

Schlitzer, Günter

340

 

6.U-B-L

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

601

Hübl, Jürgen

1.398

602

Leinweber, Jens

992

603

Swieder, Jörn

1.143

604

Marino, Salvatore

703

605

Jahn, geb. Hübl, Annemarie 

729

In den Ortsbeirat Großenlüder sind gewählt:

Bewerber/in

Partei/Wählergruppe

Otterbein, Stefan

CDU

Swoboda, Markus

CDU

Grosch, Tobias

CDU

Klein, Nicole

CDU

Vogel, Lena

CDU

Hartung, Nadine

SPD

Hübl, Jürgen

U-B-L

Swieder, Jörn

U-B-L

Leinweber, Jens

U-B-L

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Großenlüder, Herrn Jürgen Möller, St.-Georg-Str. 2, Großenlüder, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 26 KWG)

Großenlüder, 19.03.2026

Der Wahlleiter der

Gemeinde Großenlüder

 

Jürgen Möller