Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Ortsbeirates Bimbach

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Bimbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Bimbach waren 1.773 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.158 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 65,31 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.128 gültig und 30 Stimmzettel ungültig.

Hierbei entfielen auf:

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU

5.312

54,48

5

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

1.088

11,16

1

6. Unabhängige-Bürger-Liste – U-B-L

3.351

34,37

3

Wahlgebiet insgesamt

9.751

 

9

Auf die Bewerber/innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. CDU

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

101

Möller, Johannes

1.211

102

Kehrel, Philipp

677

103

Döppner, geb. Kaspar, Gloria

677

104

Jost, Mirko

489

105

Wahl, Samira

600

106

Döppner, Lars

993

107

Schlitzer, Christof

665

 

3. SPD

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

301

Deuter-Gaube, geb. Deuter, Petra

405

302

Brähler, Carsten

332

303

Deuter, Daniel

351

 

6. U-B-L

Nr.

Bewerber/in

Stimmen

601

Heller, Thomas

674

602

Hornung, Holger

563

603

Weißmüller, Michael

1.031

604

Erb, Harald

504

605

Schaffranek, Sebastian

579

In den Ortsbeirat Bimbach sind gewählt:

Bewerber/in

Partei/Wählergruppe

Möller, Johannes

CDU

Döppner, Lars

CDU

Kehrel, Philipp

CDU

Döppner, Gloria

CDU

Schlitzer, Christof

CDU

Deuter-Gaube, Petra

SPD

Weißmüller, Michael

U-B-L

Heller, Thomas

U-B-L

Schaffranek, Sebastian

U-B-L

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Großenlüder, Herrn Jürgen Möller, St.-Georg-Str. 2, Großenlüder, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 26 KWG)

Großenlüder, 19.03.2026

Der Wahlleiter der

Gemeinde Großenlüder

 

Jürgen Möller