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Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben „L 3141, Ausbau zwischen Großenlüder und Eichenau“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Großenlüder und Eichenau
Um die Planung vorbereiten zu können, sind in der Zeit vom 11.3.2026 bis zum 30.9.2026 vorlaufende floristische und faunistische Untersuchungen (Kartierungen) durchzuführen zu deren Zweck verschiedene Grundstücke betreten werden müssen.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich in den Fluren 1, 2, 27, 28, 29 und 30 von Großenlüder und in den Fluren 2 und 4 von Eichenau und sind auf der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Über das reine Betreten hinaus sind folgende Arbeiten geplant:
Zur Kartierung der Haselmaus ist die vorübergehende Ausbringung von Nisthilfen erforderlich. Diese werden in der Zeit von März bis Sepember in Hecken und an Bäumen angebracht und nach Durchführung der Untersuchungen wieder entfernt.
Zur Kartierung der Reptilien werden zwischen April und September vorübergehend Bretter ausgelegt, die nach Durchführung der Untersuchungen wieder entfernt werden.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32a Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch von Hessen Mobil Beauftragte durchgeführt werden.
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßen-bauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.3.2026 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist an: Hessen Mobil, Sachgebiet Landespflege, Schillerstraße 8, 36043 Fulda. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Im Auftrag
(L. Kunze)
