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Einladung zur Teilnehmerversammlung mitNeuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftdes Flurbereinigungsverfahrens Flieden-Nord A 66
Im Flurbereinigungsverfahren Flieden-Nord A 66 (UF 1960) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am
Montag, den 23.03.2026 um 18:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Struth,
Am Heiligenberg 6 in 36103 Flieden
ein.
Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.
Tagesordnung
1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
2. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:
Am 14.02.2012 wurde der aus fünf Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und fünf
Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren
Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme;
gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Flieden und Neuhof sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Schlüchtern, Eichenzell, Großenlüder, Kalbach und Hosenfeld öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Einladung sowie eine Übersichtskarte des
Flurbereinigungsverfahrens über die Internetadresse
https://www.hvbg.hessen.de/UF1960 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 10.02.2026
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Witte
Witte
(Verfahrensleiter)