- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben & Wohnen
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Aktuelles aus den Kitas
- Kita Müs - Besuch im Friseursalon Keefer
- Kita Sonnenschein beim Erste Hilfe Kurs
- Kita Sonnenschein Faschingsfeier
- Kita Farbenspiel - Faschingsfeier
- Kita Müs - Faschingstreiben
- Pädagogischer Tag aller kommunalen Kitas
- Kita Kinderarche Kunterbunt - Fastnacht
- Kita Müs - Frühlingsprojekt Rund u
- Kita Müs zu Besuch bei der Schreinerei Keller
- Kita Farbenspiel - Kinderparlament
- Kita Müs - Ausflug Wirgarten
- Kita Sonnenschein im Haus der Begegnung
- Sommerferienbetreuung 2025
- Kita Müs Hühnerprojekt
- Kita Zwergenland Osterhasen
- Kita Müs erhält neues Tipi dank großzügiger Spende
- Kita – Kinder besuchen Bauernhöfe in Müs
- Kita Regenbogen - Oma & Opa-Nachmittag
- Kita Sonnenschein in der Kinderakademie
- Kita Sonnenschein - Bring deinen Schulranzen mit!
- Kita Müs - Sauberer Kindertag am 06. Mai 2025
- Kita Müs - Besuch beim Bäcker
- Kita Farbenspiel - Sauberhafter Kindertag 2025
- Kita Sonnenschein - Sommerfest
- Elterninfoabend mit Andreas Dederich
- Kita Sonnenschein - Wir wachsen mit unserem Gemüse
- Ein lehrreicher Vormittag für die Vorschulkinder der Kita Zwergenland in Kleinlüder
- Kita Müs - Großes Walderlebnis mit dem Rhöner Umweltmobil
- Kita Zwergenland Kneipp Forscher
- Kita Müs Feuerwehr
- Kita Farbenspiel - Ausflugstag
- 50 Jahre Kita Zwergenland – Ein Fest voller Spiel, Spaß und Spannung
- Kita Zwergenland - Das Zahlenland
- Besuch im Kalkwerk Otterbein
- Kita-Kinder besuchen die Zahnarztpraxis
- Farbenfrohes Sommerfest in der Kinderkrippe Regenbogen
- Kita Müs - Danke an die Helfer
- Kräutertage in der Kita Sonnenschein
- Dinoausstellung
- Ausbildung in der Kita
- Kindertagespflege
- Schulen
- Büchereien
- Wohnen
- Leben
- Bildung
- Bauen & Gewerbe
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Melody Marasco
- Frau Michaela Otterbein
- Herr Peter SchlitzerLeiter des Bürgerbüros