Bauantragsverfahren

Bauantragsverfahren

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen sind baugenehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch genehmigungsfreie Vorhaben oder es ist ein Freistellungsverfahren durchzuführen.  Es gibt verschiedene Genehmigungsverfahren, die sich nach der Art des Bauvorhabens richten. Die Hessische Bauordnung kennt zwei verschiedene Baugenehmigungsverfahren, das vereinfachte und das "herkömmliche" Verfahren. 


Vorschriften und Vordrucke