Landesweite Beflaggung zum 80-jährigen Bestehen des Landes Hessen

Anlässlich des 80-jährigen Bestehens des Landes Hessen erfolgt im Zeitraum vom 24. März 2026 bis 31. Dezember 2026 eine landesweite Beflaggung öffentlicher Gebäude.

Grundlage ist der Erlass vom 3. November 2022 (Staatsanzeiger Nr. 47, S. 1276/1277) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über das Beflaggen öffentlicher Gebäude vom 16. Mai 1950.

Die Gemeinde Großenlüder schließt sich der Beflaggungsanordnung des Landes an.

Die Flaggen werden – mit Blick auf das Gebäude – von links nach rechts in folgender Reihenfolge gesetzt:

  1. Landesdienstflagge bzw. Landesflagge
  2. Bundesflagge
  3. Europaflagge

Trauerbeflaggung

Am Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) wird halbmast geflaggt.

Weitere, derzeit noch nicht bekannte Trauerbeflaggungen werden gesondert bekanntgegeben.