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Kindertagesstätte Farbenspiel

In den Haberswiesen 2
36137 Großenlüder

(06648) 8145

E-Mail:
www.kitas-grossenlueder.de

Öffnungszeiten:
durchgehend von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

 

verbindliche Anmeldung für die Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Großenlüder

Ummeldung der Betreuungszeiten für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Großenlüder

 

Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Großenlüder

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Großenlüder

 

Vergabe erfolgt nach dem Geburtsdatum des Kindes.

 

Monatliche Kostenbeiträge ab August 2019

 

Betreuung von Kindern bis zum Schluss des Monats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde (Krippenkinder)                   

  • 1-jährige Kinder

Betreuungszeit

Beitrag

07:00 – 07:30 Uhr

  15,00 €

07:30 – 12:30 Uhr

180,00 €

12:30 – 15:00 Uhr

  60,00 €

15:00 – 16:00 Uhr

  30,00 €

16:00 – 17:00 Uhr

  30,00 €

 

Betreuung von Kindern ab Beginn des Folgemonats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde bis vor Vollendung des dritten Lebensjahres

  • 2-jährige Kinder

Betreuungszeit

Beitrag

07:00 – 07:30 Uhr

  14,00 €

07:30 – 12:30 Uhr

140,00 €

12:30 – 15:00 Uhr

  70,00 €

15:00 – 16:00 Uhr

  28,00 €

16:00 – 17:00 Uhr

  28,00 €

 

Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Befreiung von den Kostenbeiträgen im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich!)

  • 3-6 jährige Kinder

Betreuungszeit

Beitrag

07:00 – 07:30 Uhr

  14,00 €

07:30 – 12:30 Uhr

    0,00 €

12:30 – 15:00 Uhr

  42,00 €

15:00 – 16:00 Uhr

  28,00 €

16:00 – 17:00 Uhr

  28,00 €

 

Nimmt ein Kind bei fester Tagesanmeldung nicht an allen Wochentagen an der Nachmittagsbetreuung teil, so ermäßigen sich die Kostenbeiträge um 20 % für jeden Wochentag, an dem die zusätzliche Nachmittagsbetreuung nicht beantragt wurde.

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung der Gemeinde betreut, wird für das zweite betreute Kind ein Nachlass von 50 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung, für jedes weitere Kind ein Nachlass von 100 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung gewährt. Vormittagsbetreuung ist die Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen.

 

Verpflegungsentgelt

 

monatlich

Krippen-/U3- und Regelkinder

  73,00 €

Hortkinder

  90,00 €

 

Für Kinder, die nur an bestimmten Wochentagen für die Teilnahme am Mittagessen angemeldet sind, beträgt das monatliche Verpflegungsentgelt 20 % des Entgeltes pro Anmeldetag.


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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

29. 03. 2024

 

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