Europawahl 2024
Am Sonntag, 8. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können
persönlich im Rathaus Großenlüder, Bürgerbüro
schriftlich (per Post oder durch Fax oder ) oder
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Hier finden Sie auch einen QR-Code, mit dem Sie automatisch zum Online-Wahlscheinverfahren gelangen.
Bei einem formlosen Antrag per Fax oder E-Mail geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigten Person können max. vier Wahlberechtigte vertreten werden.
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Der Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen wird an die Wohnanschrift oder - auf Antrag - an eine andere Anschrift versendet. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie die Wahl auch direkt vor Ort ausüben.
Wann muss Briefwahl beantragt werden?
Der Antrag sollte so frühzeitig gestellt werden, dass die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei postalischer Zustellung beachten Sie unbedingt die Postlaufzeiten.
Die vom Wähler ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG innerhalb Deutschlands kostenfrei transportiert. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren.
Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Sie erhalten auf Antrag:
einen Wahlschein
einen amtlichen Stimmzettel
einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief wieder übersandt werden muss
ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Großenlüder, Telefon: 06648 950027.
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland wohnen, können Sie entscheiden, ob Sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie folgendes beachten:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten.)
Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde oder im Internet unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationenwaehler/unionsbuerger.html.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auch unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Weitere Informationen finden Sie unter: