Onlinedienste Standesamt

Hier können Sie Personenstandsurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ereignisort in unserem Zuständigkeitsgebiet liegt. Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur ausgestellt werden können, wenn die jeweilige Frist für die Fortführung des Registers noch nicht abgelaufen ist.

  • Geburtenregister Frist - 110 Jahre
  • Eheregister Frist - 80 Jahre
  • Sterberegister Frist - 30 Jahre

Ältere Register befinden sich im Gemeindearchiv und können von dort ausgestellt werden.
Falls Sie die Urkunde nicht online beantragen möchten, können Sie auch persönlich im Standesamt vorsprechen. Bitte legen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument vor.

 

Geburtsurkunde
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Sterbeurkunde