Aktuelles
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus in Hessen hier.
Informationen für Familien zur Kinderbetreuung
Aktuelle Informationen für Unternehmen
08.04.2021
04.02.2021
28.01.2021
Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda Stand: 30.01.2021
23.01.2021
18.01.2021
Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda Stand: 19.01.2021
12.01.2021
11.01.2021
Stand: 13.01.2021
09.01.2021
09.01.2021
Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda Stand: 11.01.2021
06.01.2021
Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung zur Verlängerung der Corona-Maßnahmen vom 06.01.2021
24.12.2021
23.12.2020
16.12.2020
11.12.2020
30.11.2020
06.11.2020
05.11.2020
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen Stand 05.11.2020
03.11.2020
31.10.2020
Ab Montag 02.11.2020 gelten die neuen Corona-Verordnungen des Landes Hessen, www.hessen.de
30.10.2020
Eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen in Hessen finden Sie auf der Internetseite von Osthessennews.
26.10.2020
Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum - Allgemeinverfügung des Landkreises ist nun angepasst worden
FULDA, 26.10.2020 – Der Landkreis Fulda hat die untenstehende Allgemeinverfügung von Freitag im Hinblick auf die Überschreitung der 75er-Marke der 7-Tage-Inzidenz angepasst. Ab Dienstag, 27. Oktober, 2020 gilt: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen oder Personen maximal zweier Hausstände treffen. Auch in gastronomischen Betrieben beschränkt sich die Gruppengröße, die an einem Tisch sitzen darf, auf fünf Personen oder Personen zweier Hausstände. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten weiter.
Änderung der Dritten Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona Virus im Landkreis Fulda vom 23.10.2020 finden Sie hier
23.10.2020
Landkreis Fulda erlässt Allgemeinverfügung zur CoVid-19-Pandemie
15.10.2020
14.10.2020
13.10.2020
Corona-Pandemie – Steigende Infektionszahlen – Maßnahmen – Landesregierung – Gemeinde Großenlüder
21.09.2020
Vereinstätigkeit unter Corona-Bestimmungen
18.09.2020
10.08.2020
aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen
01.08.2020
aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 01.08.2020)
28.07.2020
Corona-Pandemie - Keine Entwarnung!
21.07.2020
Weitere Lockerungen von Corona-Beschränkungen
07.07.2020
24.06.2020
15.06.2020
08.06.2020
08.06.2020
Beerdigungen in Zeiten von Corona - Änderung
02.06.2020
Sprechzeiten im Rathaus Großenlüder - Terminvereinbarungen unbedingt notwendig
04.05.2020
Neue Regelungen der Landesregierung ermöglichen verschiedene Öffnungen
30.04.2020
Das Rathaus öffnet wieder unter Bedingungen - Terminvereinbarungen unbedingt notwendig
30.04.2020
Gemeindebüchereien in Bimbach und Großenlüder öffnen wieder unter Auflagen
22.04.2020
Land Hessen führt am Montag, 27.04.2020 die Maskenpflicht ein
21.04.2020
17.04.2020
aktuelle Informationen für Unternehmen und Gewerbebetriebe: aufgrund neuer Verordnungen der Hess. Landesregierung treten ab Montag, 20.04.2020 neue Regelungen in Kraft
17.04.2020
Neue Informationen zur Notfallkinderbetreuung (Stand 17.04.2017)
15.05.2020
Der Seniorenbeirat informiert - Wir sind für Sie da - Tipps in Corona-Zeiten
15.05.2020
Wer benötigt eine selbst hergestellte Schutzmaske
15.05.2020
Wer benötigt einen Einkaufsdienst? Angebot der Malteser Großenlüder
14.04.2020
06.04.2020
Der Bürgermeister schlägt vor - Tragen Sie freiwillig eine Schutzmaske
03.04.2020
Ab sofort sind die Grünschnittplätze der Gemeinde geöffnet
02.04.2020
Wir halten zusammen - Der Bürgermeister bittet um Untersützung der heimischen Betriebe...
30.03.2020
Ab sofort: www.rpkshe.de/Coronahilfe - Soforthilfsprogramm für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbständige, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe
26.03.2020
Gemeinsam in der Krise-Aktionen: Großenlüder hilft + Mein Beitrag, meine Geschichte, mein Foto
24.03.2020
Bestattungen und Trauerfeiern – Schreiben des Hess. Innenministeriums
23.03.2020
Bürgermeister Werner Dietrich zur den Kontaktbeschränkungen:
Meine dringende Bitte an Sie alle:
Bitte auf persönliche Kontakte verzichten - Jetzt freiwillig, statt später angeordnet!
Bitte in den nächsten zwei Wochen, bis auf Weiteres, auf persönliche Kontakte verzichten (Ausnahmen: Arzt, Apotheke, Beruf, Familien in häuslicher Gemeinschaft, Einkaufen und sonstige dringend erforderliche Angelegenheiten).
Wenn wir eine Infektions- und Krankenhauskatastrophe vermeiden wollen, dann geht es derzeit nicht anders. Und denjenigen, die das nicht beherzigen oder verstehen (wollen), sollten wir sehr deutlich sagen, dass ihr Verhalten dazu beiträgt, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreiten kann und in der Folge die Wahrscheinlichkeit drastisch steigt, dass alte, kranke und geschwächte Menschen sterben können, ja sterben werden. Jede/r kann mithelfen, muss mithelfen.
Dies ist keine angeordnete Ausgangssperre, sondern meine Bitte an Sie.
Laut Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22.03.2020 muss zwingend beachtet werden:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier
23.03.2020
Bis auf Weiteres stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Rathauses montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr telefonisch oder per Email zur Verfügung. Kontaktdaten
23.03.2020
Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020
(in der Fassung der Änderungen durch die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontake und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22.03.2020)
23.03.2020
20.03.2020
Grünschnittsammelplätze in der Gemeinde mit sofortiger Wirkung geschlossen. Informationen hier.
16.03.2020
Corona-Virus Infektion oder Verdacht – Was tun?
Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden (z. B. über die deutschlandweite Nummer 116 117). Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome auftreten. Alle anderen Menschen können sich an ihren Hausarzt wenden. Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion kann dieser eine Laboruntersuchung veranlassen.
Wichtig dabei: Rufen Sie Ihren Arzt zunächst an und gehen Sie nicht sofort in die Praxis. So kann vorab geklärt werden, ob Sie zum Test in die Praxis kommen, stationär ins Krankenhaus gehen sollten, ob der Arzt zu Ihnen nach Hause kommt oder was zu tun ist.
14.03.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche,
nach reiflicher Überlegung, nach bestem Wissen und Gewissen ordne ich an:
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Alle Bürgerhäuser, alle Feuerwehrhäuser, gemeindliche Vereinsräume, Sportlerhäuser, Jugendräume sowie das Stifskapitularische Amtshaus werden ab sofort geschlossen und stehen weder für öffentliche, noch private Veranstaltungen, Feste, Feiern und Versammlungen zur Verfügung. Ausnahme: Einsätze der Feuerwehren und Sitzungen der Gemeindevertretung
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Die Kindertagesstätten sind ab Montag, 16.03.2020 - geschlossen. Ausnahme Notgruppen für bestimme Personen- und Berufsgruppen. Weitere Informationen hier
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Das Rathaus ist ab Montag, 16.03.2020 für persönliche Vorsprachen und Besuche geschlossen. Ausnahme nach Entscheidung des Bürgermeisters. Nutzen Sie Telefon, Handy, Mail, usw. die Mitarbeiter/innen stehen wir Ihnen weiterhin montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr zur Verfügung. Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen finden Sie hier
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Ab sofort sind alle Sport-, Trainings- und Spielplätze, Gesundheits- und Bewegungspark, sowie alle anderen Sportstätten gesperrt.
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Bestattungen und Trauungen nur noch im engsten Familienkreis.
Ich fordere Sie alle dazu auf:
Einen Mindestabstand von 2 m von anderen Menschen einhalten, ob in Räumen oder im Außenbereich. Das betrifft z.B. besonders:
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Einkaufsmärkte /-häuser, Geschäfte, Läden, Tankstelle, Verkaufsstellen
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Bäckereien, Metzgereien, Getränkemärkte,
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Banken, Apotheken, Arztpraxen, Gesundheitseinrichtungen,
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Grundsätzlich überall, wo Menschen sich im öffentlichen wie privaten Raum begegnen mindestens 2 m Abstand
Wenn Sie einkaufen, dann bitte nur so viel, wie Sie für sich selbst, die Familie und / oder Angehörige benötigen. Keine Hamsterkäufe. Damit entziehen Sie andern Menschen erforderliche Lebensmittel. Es sind genügend Lebensmittel für alle vorhanden. Die Versorgung ist gewährleistet.
Die Vereine bitte ich auf Besprechungen, Treffen, Versammlungen, Training, Chor- und Musikproben, Märkte usw. bis auf Weiteres zu verzichten. Gleiches gilt für Demonstrationen. Die Nutzung der gemeindlichen Vereinsräume ist untersagt.
Achten Sie auf gründliche Handhygiene, was Husten und Niesen betrifft, dann in ein Einmaltaschentuch (werfen Sie es gleich weg) oder in die Ellenbeuge. Halten Sie mindesten 2 m Abstand zu anderen Menschen.
Sofern möglich, bitte vermeiden Sie alle nicht erforderlichen persönlichen Kontakte mit Menschen außerhalb Ihrer Familie konsequent.
Wir alle können uns in den nächsten Wochen über Telefon, Handy, E-Mail, Facebook, WhatsApp u.v.m austauschen.
Ich werde einen Krisenstab für die Gemeinde benennen und bilden.
Sobald die nationalen Experten eine Entspannung der Lage feststellen, eine Lockerung der Maßnahmen empfehlen, werden wir dem natürlich in unserer Gemeinde unverzüglich folgen.
Bis dahin sollten Sie alle mithelfen, dass wir diese wirklich schlimme Virus-Pandemie durch eigenes, konsequentes Handeln bekämpfen, deren Folgen besonders für alte, kranke und geschwächte Menschen katastrophal sein können.
Was ich Ihnen heute mitgeteilt habe, kann schon morgen durch neue Entwicklungen überholt sein. Ich werde Sie aktuell informieren. Schauen Sie regelmäßig hier auf unserer Internetseite.
Ich stehe Ihnen persönlich (06648-950028 oder 0171-2727159 oder ) sowie auch die Amtsleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses zur Verfügung. Wir sind für Sie da.
Ihr Bürgermeister
Werner Dietrich
14.03.2020
Die Kindertagesstätten in der Großgemeinde Großenlüder sind ab Montag, 16. März 2020 bis zunächst bis 19. April 2020 geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Eltern werden schriftlich und per Email über die Schließung informiert.
14.03.2020
Aufgrund der aktuellen Lage durch die weitere Ausbreitung des Coronavirus bleibt das Rathaus für persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres geschlossen.
Die Mitarbeiter/innen und ich stehen Ihnen wie gewohnt zu den Öffnungszeiten telefonisch und per Email zur Verfügung und sind entsprechend erreichbar. In dringenden Fällen können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen finden Sie hier.
13.03.2020
Achtung:
Ausbreitung des Corona-Virus keine Plattform bieten!
Sehr geehrte Bürger/innen,
aus aktuellem Anlass bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus bitten wir Besuche im Rathaus auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Wir stehen Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung und werden Ihr Anliegen schnellstmöglich umsetzen.
13.03.2020
Der deutschlandweit und international bekannte Experte, Professor Christian Drosten hat zur Gefährdung älterer Menschen festgestellt:
"Professor Drosten sprach eine deutliche Warnung aus und erklärte, gefährdeten Menschen müsste besondere Aufmerksamkeit gelten - insbesondere Senioren. "Jenseits des Rentenalters muss man die Bevölkerung wirklich schützen", erklärte Drosten. In der Altersgruppe ab 65 Jahren steige das Sterberisiko erheblich. "Während wir in den Gruppen unterhalb von 60, noch viel deutlicher unterhalb von 50 Jahren eine Erkältungskrankheit haben", ergänzte der Virologe.
Rentner sollten Veranstaltungen meiden und weder Fußballspiele noch Treffen des Schützenvereins besuchen. "Sie haben noch nicht verstanden, dass sie eigentlich die wirklich Betroffenen sind und dass auch das Sozialleben jetzt für einige Monate aufhören muss", erklärte der Virologe.
"Man muss überlegen: Wie schützt man jemanden, der im Rentenalter ist, vor so einer Virusinfektion - und zwar während das Virus in der jüngeren Bevölkerung im Sommer einen Durchseuchungszug startet." Mit "Durchseuchung" benutzt der Virologe einen epidemologischen Begriff, gemeint ist eine "Durch-Infektion": "Die jüngere Bevölkerung wird wohl vor dem Sommer und über den Sommer schon durchinfiziert sein und danach weitflächig immun." Danach werde sich die Lage etwas beruhigen. Wichtig sei es jedoch, die ältere Bevölkerung, die besonders gefährdet ist, vor dieser Sommerwelle zu schützen.
Auch Menschen mit Vorerkrankungen betroffen
Neben älteren Menschen haben außerdem Menschen mit Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19. Dabei spielt das Alter keine Rolle, auch Jüngere können schwer erkranken. Zu den Vorerkrankungen zählen:
·Herzkreislauferkrankungen wie Herzklappenfehler, Bluthochdruck oder die koronare Herzkrankheit
·Lungenkrankheiten wie COPD
·Diabetes
·Krebserkrankungen
·Immunschwäche
"Wir haben also wenige, aber besonders zu schützende Personen in den jüngeren Bevölkerungsgruppen", erklärte Drosten weiter. Zum Schutz der gefährdeten Personen rät er weiterhin dazu, Großveranstaltungen ab 1000 Personen abzusagen."
11. März 2020
Im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch im Landkreis Fulda, regt Landrat Bernd Woide an, nach Absprache mit dem Gesundheitsamt, alle kommunalen und sonstigen Veranstaltungen abzusagen.
Diese Empfehlung soll auch an die örtlichen Vereine und Verbände weitergegeben werden.
Alle Vereine werden gebeten eindringlich zu prüfen, ob die Vereinsveranstaltungen zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden müssen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.