Der Bürgermeister informiert: Unterlagen liegen zur Einsicht aus – Einwendungen können erhoben werden

Großenlüder, den 05. 10. 2022

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

hiermit möchte ich Sie auf die „Öffentliche Bekanntgabe zum Vorhaben der Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG anlässlich der Änderung der Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zement“ des Regierungspräsidiums Kassel hinweisen.

 

In der Zeit

 

vom 10. Oktober 2022 (erster Tag) bis zum 9. November 2022 (letzter Tag)

 

werden sowohl der Antrag auf Änderung der Genehmigung als auch alle Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Über den Link https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen gelangen Sie auf die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel. Auf dieser Seite erhalten Sie alle aktuellen Öffentlichen Bekanntmachungen des Regierungspräsidiums Kassel aus den Bereichen Umwelt, Natur und Planung. Mit der Auswahl des Vorhabens „ÖB Kalkwerke Otterbein - Zement- und Kalkwerke“ werden Ihnen ab dem 10. Oktober 2022 weitergehende Informationen wie auch ein Hinweis auf das Online-Beteiligungsportal angezeigt, über das Sie Ihre etwaigen Einwendungen gegen das Vorhaben elektronisch abgeben können.

 

Das Beteiligungsportal können Sie auch auf direktem Weg über nachfolgenden Link erreichen:

https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000660

 

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Änderung der Genehmigung und sämtliche Unterlagen über den genannten Zeitraum bei der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder, einzusehen.

 

Bitte wenden Sie sich im Fall einer Einsichtnahme an das Sekretariat der Bauabteilung unter der telefonischen Rufnummer 06648 / 95 00-34.

 

Unsere Sprechzeiten sind:     montags bis freitags               von 8 Uhr bis 12 Uhr  sowie

                                               montags und mittwochs         von 15 Uhr bis 18:30 Uhr.

 

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können sowohl elektronisch über das Online-Beteiligungsportal als auch in der Gemeindeverwaltung schriftlich zu Protokoll gegeben werden.

 

Gemäß § 10 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann die Öffentlichkeit etwaige Einwendungen bis einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch erheben.

 

Die Frist zur Abgabe von Einwendung endet daher am 9. Dezember 2022 (letzter Tag).

 

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen sind.

 

Florian Fritzsch

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Beteiligungsportal - Regierungspräsidium Kassel