Vereinsfördermittel der Gemeinde Großenlüder beantragen

24. 05. 2022

Neue Vereine (bzw. bestehende Vereine, die aufgrund von Änderungen nun in die Vereinsförderung mitaufgenommen werden könnten) haben die Möglichkeit, bis zum 30.06.2022 einen Antrag auf Aufnahme zu stellen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, da die Summe der zur Verfügung gestellten Fördermittel dann vollständig an die antragstellenden Vereine ausgezahlt wird. Für Nachbewilligung stehen dann keine Mittel mehr zu Verfügung.

 

Vereine, die bereits im letzten Jahr Vereinsfördermittel bekommen haben, erhalten automatisch einen Bogen zur Abfrage der aktuellen Daten, die für die Fördermittelberechnung notwendig sind.

 

 

 

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Großenlüder

 

Die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Großenlüder sowie einen Antrag auf Aufnahme finden Sie auf der gemeindlichen Homepage www.grossenlueder.de  unter „Rathaus & Politik“ bei den Satzungen bzw. Formularen.

 

Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Mail oder Post zu; Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels.

 

Die Aufnahme von örtlichen Vereinen in die Vereinsförderung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Nachfolgend ein Auszug aus den Vereinsförderrichtlinien:

 

2. Fördervoraussetzungen

 

 

  1. Grundsätzlich förderungswürdig sind alle gemeinnützigen Vereine, Vereinigungen, Ortsgruppen und Verbände, wenn sie dem kulturellen, sportlichen, sozialen, gesundheitlichen und bildenden Wohl der Bevölkerung dienen und gemäß ihrer Vereinssatzung ausschließlich zu diesem Zweck gebildet wurden. Die Vereinsarbeit soll so ausgerichtet sein, dass sie im kulturellen, sportlichen, sozialen, gesundheitlichen Leben der Gemeinde Großenlüder aktiv erkennbar ist und der Verein sich auch an örtlichen Gemeinschaftsaktionen beteiligt.

 

  1. Der Verein muss seinen Sitz in der Gemeinde Großenlüder haben. Die Haupttätigkeit muss sich auf das Gebiet der Gemeinde Großenlüder bzw. deren Einwohner erstrecken.

 

  1. Die Mehrheit der Vereinsmitglieder muss ihren Wohnsitz in der Gemeinde Großenlüder haben.

 

  1. Der Verein muss als gemeinnützig im Sinne der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit anerkannt sein.

 

  1. Der Verein muss mindestens seit zwei Jahren bestehen. Die Mindestmitgliederzahl muss 15 Mitglieder betragen.

 

  1. Der Verein soll sich insbesondere um eine kontinuierliche Jugendförderung bemühen. Als Jugendliche gelten Vereinsmitglieder, die am 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

  1. Ihnen gleichgestellt sind Vereine, Vereinigungen, Organisationen oder Ortsgruppen, die in der Gemeinde Großenlüder örtlich arbeiten, wenn auch die Träger überörtlich oder regional ansässig sind.

 

  1. Über Ausnahmeförderungstatbestände, unabhängig von diesen Förderungsvoraussetzungen, kann der Gemeindevorstand nach Anhörung und auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses entscheiden. Es wird erwartet, dass die zu fördernden Vereine im kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Gemeinde aktiv werden und an der Bereicherung dieses Lebens durch geeignete Beiträge mitwirken.

 

  1. Nicht gefördert werden Vereine, Vereinigungen, Ortsgruppen und Verbände, bei denen gewerbliche, private, religiöse oder politische Interessen ausschließlich oder überwiegend vorherrschen.

 

 

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Therese Seibert, Telefon (06648) 950012, E-Mail: rathaus@grossenlueder.de   oder

Jürgen Möller, Telefon (06648) 950024, E-Mail: hauptamt@grossenlueder.de

 

Hier geht es zum "Antrag auf Gewährung der Vereinsfördermittel der Gemeinde Großenlüder":

Vordruck Antrag auf Gewährung der Vereinsfördermittel der Gemeinde Großenlüder