Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Renaturierung der Fließgewässer „Lüder“ und „Altefeld“

Großenlüder, den 08. 12. 2021

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine europäische Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der EU vereinheitlichen und die Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung ausrichten soll. Ziel ist es, alle vorhandenen Gewässer in einen qualitativ guten Zustand zu überführen.

 

Auch die Gemeinde Großenlüder verwirklicht zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie eine strukturelle Aufwertung der Fließgewässer „Lüder“ und „Altefeld“. Die Finanzierung der Maßnahmen wird zu 100 % vom Land Hessen übernommen.

 

Das Projektgebiet umfasst derzeit die beiden Gewässerläufe der „Lüder“ und der „Altefeld“ sowie Teile ihrer Auen innerhalb der Gemeinde Großenlüder

 

Mit den oben gezeigten Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichlinie wurde den Flüssen durch Entfernung der vorhandenen künstlichen Uferbefestigungen Raum zur natürlichen Entwicklung, hin zu größerer Strukturvielfalt gegeben. Gehölze und natürliche Kiesbänke werden durch Inselbildung erhalten, neue Kies-geprägte Bereiche (wichtige Laichhabitate für Fische) wurden geschaffen. Dafür wurden die großen Steine der entfernten Gewässerbefestigung verwendet.

 

 

Bild zur Meldung: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Großenlüder - Renaturierung der Fließgewässer „Lüder“ und „Altefeld“