Bundestagswahl 2021 - Briefwahl rechtzeitig beantragen

Großenlüder, den 15. 09. 2021

Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt.

 

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, im Rathaus Großenlüder, St.-Georg-Straße 2, mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder auf elektronischem Wege beantragt werden (bitte dabei unbedingt die Postlaufzeiten beachten!).

 

Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.

 

Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (z. B. Rückseite der Wahlberechtigung). Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

 

Wer als Briefwähler an der Wahl teilnimmt, sollte den Wahlbrief frühzeitig zum Postversand geben, da nur die Wahlbriefe, die bis zum Wahltag 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingehen, an der Auszählung teilnehmen. Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag 18:00 Uhr im Wahlbüro der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Straße 2, abgegeben oder dem Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

 

Das Wahlamt der Gemeinde Großenlüder hat aus o. g. Gründen

 

am Freitag, 24. September 2021 von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr,

am Samstag, 25. September 2021 von 11:00 – 12:00 Uhr und

am Sonntag, 26. September 2021 von 8:00 – 15:00 Uhr

 

geöffnet.