Aufstellung von absoluten Halteverbotsschildern mit Zusatzschild im Einmündungsbereich der Gemeindestraße „Fuldaer Straße / Oestreichstraße“ bis Hausnummer „17“ im Ortsteil Bimbach

Großenlüder, den 06. 04. 2021

Aufgrund von mehreren Transporten für die Aufstellung eines Fertighauses „Oestreichstraße 17“ im Ortsteil Bimbach ist erforderlich, auf der Gemeindestraße ab dem Einmündungsbereich „Fuldaer Straße“ bis zur „Oestreichstraße 17“ ein absolutes Halteverbot auf beiden Fahrbahnseiten in der Zeit vom

 

21. April 2021 bis 23. April 2021

 

anzuordnen. Das absolute Halteverbot auf beiden Fahrbahnseiten bezieht sich auf die „Oestreichstraße“ im Ortsteil Bimbach.

 

Eine entsprechende Beschilderung wird vorgenommen.

 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Beachtung und Einhaltung des ausgeschilderten Halteverbotes in dem vorgenannten Bereich.

 

Großenlüder, 18.03.2021

 

Straßenverkehrsbehörde der

Gemeinde Großenlüder