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Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Direktwahl des Bürgermeisters am 15.11.2020 in Großenlüder

Großenlüder, den 27. 10. 2020

Am Sonntag, 15.11.2020 findet die Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Großenlüder statt. Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der ehrenamtlichen Wahlhelfer in den Wahllokalen sind verschiedene Maßnahmen erforderlich.

 

Bei der Wahl in den allgemeinen Wahlbezirken der Gemeinde Großenlüder sind die Vorgaben der von der Hess. Landesregierung erlassenen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zu beachten. Das bedeutet u. a. dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Meter bei Begegnungen mit anderen Personen einzuhalten ist. Zusätzlich ist beim Zutritt zu den Wahlräumen die Händedesinfektion zu nutzen und in Wahlräumen und deren Zuwegung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die sorgfältige Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben kann die Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal etwas verzögern, sodass es auch zu Schlangenbildung kommen kann. Bitte halten Sie auch hier den notwendigen Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Die Stimmzettelkennzeichnung sollte mit wählereigenem Schreibzeug erfolgen (Erlass des Hess. Ministeriums für Innern und Sport vom 17.09.2020), d. h. es ist ein eigener Stift mitzubringen. In den Wahllokalen werden aber auch eine ausreichende Zahl von Schreibstiften zur Stimmzettelkennzeichnung vorgehalten, die nach dem Gebrauch desinfiziert werden.

 

Die Wahllokale werden von den Mitarbeitern des Bauhofs so eingerichtet, dass für ausreichend Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler gesorgt wird.

 

Wenn Sie Ihre Stimme jedoch nicht im Wahllokal abgeben möchten, besteht bis zum Freitag, 13.11.2020, 13.00 Uhr die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Die Beantragung kann auf dem Postweg, per Email ( ) oder direkt im Rathaus Großenlüder – ohne Terminvereinbarung – während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen. Bei plötzlicher Erkrankung kann noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr im Rathaus Großenlüder Briefwahl beantragt werden.

Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (z. B. Rückseite der Wahlberechtigung). Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

 

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