Bürgerinformation zu Straßenausbaubeiträgen

Großenlüder, den 26. 10. 2020

Bisher werden in der Gemeinde Großenlüder für die grundhafte Sanierung von Straßen maßnahmenbezogene Beiträge erhoben. Durch die Entscheidung des hessischen Landtags vom Mai 2018 sind Kommunen nicht mehr zwingend verpflichtet, Beiträge für die Finanzierung des Straßenbaus zu erheben. Jedoch muss die Finanzierung gewährleistet und sichergestellt sein.

 

Daher gibt es nun drei Optionen, mit denen sich die Gemeindevertretung derzeit befasst:

• Weitere Erhebung maßnahmenbezogener Beiträge

• Erhebung wiederkehrender Beiträge

• Finanzierung aus Steuermitteln (Grundsteuer-Modell)

 

Ende September hatte die Gemeinde zu einer Bürgerinformation zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ eingeladen. Aufgrund der aktuellen Coronazahlen konnten nur begrenzt Zuschauer zugelassen werden, daher bietet die Gemeinde Großenlüder in Zusammenarbeit mit der Kommunal-Consult Becker AG unter nachstehendem Link umfangreiche Informationen zum diesem Thema: https://grossenlüder.finanzierung-strassenbau.de. Hier werden die verschiedene Optionen vorgestellt und erklärt.

 

Damit haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu diesem aktuellen Thema zu informieren. Für Rückfragen steht Herr Möller im Rathaus Großenlüder, Tel.: 06648-950024 , zur Verfügung.