Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Aktualisierte Informationen zur Notfallkinderbetreuung und Kindertagespflege (Stand 20.05.2020)

Großenlüder, den 20. 05. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

die Hessische Landesregierung hat im Bereich der Kinderbetreuung aktuell weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 25. Mai 2020 in Kraft treten.

 

Die beiden wichtigsten Änderungen sind:

 

  • Kindertagespflege öffnet ab dem 25. Mai.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert.

 

  • Härtefallregelung für Familien:

Die Hessische Landesregierung hat eine Härtefallregelung für diejenigen Familien geschaffen, für die der Wegfall des Betreuungsangebotes in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung greift, trifft das Jugendamt.

 

Ebenso dürfen ab dem 25. Mai wieder Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung, für die eine Integrationsmaßnahme vorliegt.

 

Wir möchten Sie hiermit über die aktuellen Veränderungen informieren. Die maßgebende aktuelle Fassung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie am Seitenanfang sowie ebenfalls die dann ab 25.05.2020 geltende neue Verordnung. Maßgebend für die Kindernotfallbetreung ist § 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gemeinde Großenlüder

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

17. 04. 2024 - Uhr

 

Infofilm Großenlüder

Wetter

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wetter-bimbach.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wetter-bimbach.de"