Bestattungen und Trauerfeiern – Schreiben des Hess. Innenministeriums
Großenlüder, den 24. 03. 2020
Mit Schreiben vom 23.03.2020 hat das Hessische Innenministerium den Städten und Gemeinden mitgeteilt:
- Die zuständigen Behörden, d.h. Städte und Gemeinden, können Ausnahmen bezüglich der Verordnungen, der Kontaktbeschränkungen bei Bestattungen und Trauerfeiern zulassen. Genehmigung erfolgt über und durch den Bürgermeister
- Dies hängt mit den Örtlichkeiten der Trauerhalle und des Friedhofs zusammen, wenn der nötige Abstand von 1,5 Metern (bitte 2 m) zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann.
- Trauerfeiern können auch unter freiem Himmel auf dem Friedhof stattfinden.
- Was Urnenbestattungen betrifft, so kann von der Bestattungspflicht von Urnen innerhalb von 9 Wochen abgewichen werden. Damit können Trauerfeiern für Urnen und deren Bestattung generell zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das gilt nur für Urnenbestattungen, nicht für Erdbestattungen!
Bei Fragen, bitte 06648-950028 anrufen oder per Mail an bgm@grossenlueder.de