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Neues Beratungsangebot - Gleichberechtigte Teilhabe

Großenlüder, den 05. 12. 2018

Körperliche oder geistigen Behinderungen und psychische Probleme können zu Schwierigkeiten führen, sich im gesellschaftlichen Alltag aber auch im sozialen und beruflichen Leben zu Recht zu finden. Gleichberechtigte Teilhabe ist deshalb heute ein wichtiges Thema. Dazu stellt der Bund flächendeckend ein unabhängiges, unentgeltliches Beratungsangebot zur Verfügung, das Menschen mit Fragen auf diesem Gebiet Orientierung gibt und bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen über Unterstützungsansprüche und Teilhabemöglichkeiten informiert. Von großer Bedeutung für dieses neue Beratungsangebot ist, dass es keine bereits bestehenden Informations- und Beratungsangebote ersetzt, sondern ergänzend eine Lotsenfunktion erfüllt.

 

Im Vogelsbergkreis wurden jetzt zwei Beratungsbüros zur Thematik eröffnet, diese sind auch für die Gemeinde Großenlüder zuständig und bieten ihre Beratung auch direkt vor Ort an. Die Beratungsstelle Lauterbach ist mit Andrea Schmidt besetzt. Sie ist für den südlichen Vogelsbergkreis sowie westliche Gemeinden des Landkreises Fulda u. a. auch Großenlüder zuständig.

Die Beratungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Beratungsstelle erreicht man wie folgt: EUTB Beratungsstelle Lauterbach, Königsberger Str. 8, 36341 Lauterbach, Tel.: 06641/ 9783264, info@eutb-vb.de; Info: www.eutb-vb.de

 

Der erste Beratungstermin in Großenlüder ist am

 

Montag, 17. Dezember 2018 von 14.00 bis 15.30 Uhr

im Bürgerbüro des Rathauses Großenlüder, St.-Georg-Str. 2

 

Gleichberechtigte Teilhabe - sowohl am gesellschaftlichen Alltag als auch am sozialen und beruflichen Leben - das sind Themen vieler Menschen. Neben einer körperlichen oder geistigen Behinderung können psychische Probleme zu Schwierigkeiten führen, sich in der Arbeitswelt zu orientieren; ebenso erfordern die Folgen von Unfällen oder Erkrankungen - beispielsweise die Auswirkungen eines Schlaganfalls oder einer chronischen Erkrankung - häufig ein Neudenken besonders auf dem Gebiet der Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung.

Die Rechte betroffener Menschen sollen nun - mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der UN und mit Inkrafttreten des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) - verstärkt in den Focus rücken. Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung sowie Menschen mit Einschränkung sollen in der Lage sein, die volle Teilhabe an allen Bereichen des Lebens zu erreichen- also die höchstmögliche Eigenständigkeit in ihren körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten.

Dazu stellt der Bund flächendeckend ein unabhängiges, unentgeltliches Beratungsangebot zur Verfügung, das Menschen mit Fragen auf diesem Gebiet Orientierung gibt und bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen über Unterstützungsansprüche und Teilhabemöglichkeiten informiert.

 

 

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