Sperrmüll - hohe Unfallgefahr durch Spiegel und Glas

Großenlüder, den 12. 09. 2018

Aktuelle Nachricht vom 28.8.2018

Bitte melden Sie keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr an. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können.

Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegelund solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.

Weitere Änderungen:

Aufgrund gesetzlicher Änderungen können auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung am Kleiderschrank) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe. Gegenstände mit nichttrennbaren Bauteilen (bspw. Elektrische Fernsehsessel) werden weiterhin im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgefahren.