Freiwillige Feuerwehren dürfen nicht für einen Einsatz bei Bienen, Wespen, Hornissen angefordert / tätig werden
Das Hessische Ministerium des Inneren hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Freiwilligen Feuerwehren nicht für Einsätze wegen / gegen Bienen, Wespen, Hornissen eingesetzt werden dürfen, weil:
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einige Bienen-, Wespenarten (Hornissen generell) unter Artenschutz stehen und
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ein Sachkundenachweis vorhanden sein muss, um überhaupt – nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörden – tätig werden zu können. Ein solcher Sachkundenachweis liegt bei den Freiwilligen Feuerwehren nicht vor.
Bürger/innen können / müssen sich deshalb an Schädlingsbekämpfungsbetriebe (mit Sachkundenachweis) wenden (u.a. im Internet zu finden). Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder dürfen daher ab sofort keine Aufträge bezüglich Bienen, Wespen annehmen. Ausnahme: Lebensgefahr
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