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Freiwillige Feuerwehren dürfen nicht für einen Einsatz bei Bienen, Wespen, Hornissen angefordert / tätig werden

Großenlüder, den 12. 09. 2018

Das Hessische Ministerium des Inneren hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Freiwilligen Feuerwehren nicht für Einsätze wegen / gegen Bienen, Wespen, Hornissen eingesetzt werden dürfen, weil:

 

  1. einige Bienen-, Wespenarten (Hornissen generell) unter Artenschutz stehen und

  2. ein Sachkundenachweis vorhanden sein muss, um überhaupt – nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörden – tätig werden zu können. Ein solcher Sachkundenachweis liegt bei den Freiwilligen Feuerwehren nicht vor.

 

Bürger/innen können / müssen sich deshalb an Schädlingsbekämpfungsbetriebe (mit Sachkundenachweis) wenden (u.a. im Internet zu finden). Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Großenlüder dürfen daher ab sofort keine Aufträge bezüglich Bienen, Wespen annehmen. Ausnahme: Lebensgefahr

 

 

 

 

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