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Wasserrohrbruch – Informationen zu Hausanschlussleitungen

Großenlüder, den 13. 06. 2018

Vermehrt kommt es zu Unklarheiten und Rückfragen bezüglich der Kostenübernahme bei einem Wasserrohrbruch an der Hausanschlussleitung.

 

Die Wasserversorgungssatzung definiert den Begriff „Anschlussleitung“ wie folgt:

Leitungen von der Sammelleitung – beginnend an der Abzweigstelle – bis zur Hauptabsperrvorrichtung.

Die Sammelleitung ist die Hauptleitung der Wasserversorgung und liegt in der jeweiligen Straße. Zu jedem Grundstück mit Wasseranschluss ist eine Abzweigstelle eingerichtet, die ebenfalls noch in der Straße liegt und bis zur Hauptabsperrvorrichtung im Haus führt.

 

Arbeiten an dieser Leitung dürfen ausschließlich von Seiten der Gemeinde getätigt werden. Die dabei entstehenden Kosten sind der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten, d.h. falls ein Bruch der Wasseranschlussleitung nicht auf dem Grundstück, sondern im öffentlichen Bereich, z.B. Bürgersteig oder Straße, behoben wird, sind diese Arbeiten dann ebenfalls vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Es wird empfohlen, ggf. den Gebäudeversicherer zu kontaktieren und die Versicherungsleistung abzugleichen.

Die Wasserversorgungssatzung finden Sie hier.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Peter Dietrich, Tel.: 06648-950038, Email: peter.dietrich@grossenlueder.de, im Rathaus Großenlüder gerne zur Verfügung.

 

 

 

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