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Vereinsförderung der Gemeinde Großenlüder

Großenlüder, den 08. 05. 2018

Die Aufnahme von örtlichen Vereinen in die Vereinsförderung der Gemeinde Großenlüder ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Diese finden Sie in den  Vereinsförderrichtlinien .

 

Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Mail oder Post zu.

 

Neue Vereine (bzw. bestehende Vereine, die aufgrund von Änderungen nun in die Vereinsförderung mit aufgenommen werden könnten) haben die Möglichkeit bis zum 30.06.2018 einen Antrag auf Aufnahme zu stellen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, da die Summe der zur Verfügung gestellten Fördermittel dann vollständig an die antragstellenden Vereine ausgezahlt wird. Für Nachbewilligung stehen dann keine Mittel mehr zu Verfügung.

 

Vereine, die im letzten Jahr die Vereinsförderung bekommen haben, erhalten automatisch einen Bogen, zur Abfrage der aktuellen Daten, die für die Fördermittelberechnung notwendig sind.

 

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Therese Seibert, Telefon (06648) 950012, Email   oder

Jürgen Möller, Telefon (06648) 950024, Email

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

29. 03. 2024

 

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