Soziale Wohnraumförderung 2018

Großenlüder, den 13. 02. 2018

Mietwohnungsbau, Modernisierung, Studentisches Wohnen,

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Programmteil Wohnraum

 

Die hessische Landesregierung stellt auch in diesem Jahr gemeinsam mit der WIBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsbaus (geringe und mittlere Einkommen), der Modernisierung von Mietwohnungen und des Studentischen Wohnens sowie Darlehen für Maßnahmen im Rahmen des KIP – Programmteil Wohnraum bereit.

 

Eine neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Mietwohnraumförderung wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 in Kraft treten. Die derzeit geltenden Richtlinien „geringe Einkommen“, „mittlere Einkommen“, „studentisches Wohnen“ und „Modernisierung von Mietwohnungen“ werden in dieser neuen Richtlinie zusammengeführt. Künftig werden zudem unterschiedliche Fördervarianten angeboten, die in Abhängigkeit von der Dauer der Bindungen Finanzierungszuschüsse bis zu 25 % des Darlehensbetrages vorsehen. Im Gegenzug wird eine Reduzierung der Miete um bis zu 20 % der ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert. Die Darlehensbeträge sollen auf bis zu 1.850 €/m² erhöht werden.

 

Für das Bauprogramm 2018 nach den neuen Förderrichtlinien wird eine Anmeldung Mitte des Jahres möglich sein. Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie können Mittel für Bauvorhaben nach den bisherigen Richtlinien bereitgestellt werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Bauen und Wohnen, Herrn Möller, (Telefon 0661/6006-322) zur Verfügung.

 

 

Großenlüder, 08.02.2018