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Gemeinde Großenlüder sucht ehrenamtliche Berater für den Schutz von Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen

Großenlüder, den 12. 07. 2017

In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit dem Wespen-, Bienen-, Hummeln- und Hornissenschutz.

 

Aus diesem Grunde hat die Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda ein für das Gebiet des Landkreises Fulda flächendeckendes Netz an ehrenamtlichen sachkundigen Beratern aufgebaut, die in den einzelnen Kommunen vor Ort eine Beratung von Betroffenen vornehmen können.

 

Diese Berater werden durch die Naturschutzbehörde geschult und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich war. Sie sind durch den Kreisausschuss beauftragt, fachkundige allgemein verbindliche Auskünfte zu erteilen. In Zweifelfällen kann auch die Naturschutzbehörde selbst zu Rate gezogen werden.

 

Ziel der Beratungstätigkeit soll sein:

 

  1. Anrufer über die Insekten informieren und deren Verhalten erklären.
  2. Dem Anrufer Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  3. Eine Beratung vor Ort anbieten.
  4. Die Möglichkeit und den Arbeitsaufwand einer Nestumsiedlung und die damit verbundenen Kosten erläutern und ggf. eine Umsiedlung organisieren.
  5. Die rechtlichen Gründe der Vernichtung eines Nestes aufzeigen.

 

In den meisten Gemeinden des Landkreises Fulda konnten Bürger und Bürgerinnen für diese ehrenamtliche Tätigkeit gefunden werden. Für die Gemeinde Großenlüder konnten noch keine ehrenamtlichen Berater/innen gewonnen werden.

 

Sind Sie daran interessiert und möchten Sie sich für den Naturschutz engagieren? Dann melden Sie sich doch beim Ordnungsamt der Gemeinde Großenlüder unter der Telefonnummer 06648/950020 oder bei der unten stehenden Naturschutzbehörde. Hier können Sie weitere Informationen erhalten.

 

Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda

Frau Christ-Seipel

Telefon- Durchwahl: 06 61/ 60 06-3 86

Telefax- Durchwahl: 06 61/ 60 06-5 66

E-Mail: naturschutz@landkreis-fulda.de

 

Solange für die Gemeinde Großenlüder noch kein Berater zur Verfügung steht, entscheidet das Ordnungsamt in jedem Einzelfall darüber, ob eine akute Gefährdung vorliegt, die eine Beseitigung der Nester rechtfertigt. Die kostenpflichtige Beseitigung durch die Freiwillige Feuerwehr wird dann vom Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung angeordnet.

 

Das Ordnungsamt der Gemeinde Großenlüder ist unter der Telefonnummer 06648/95 00 20 zu erreichen.

 

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