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Sportlerehrung der Gemeinde Großenlüder

Großenlüder, den 20. 06. 2017

Gemeinde will sportliche Leistungen öffentlich würdigen

 

Um die sportlichen Leistungen von Einwohnern der Gemeinde Großenlüder öffentlich zu würdigen, lädt die Gemeinde alle zwei Jahre zur Sportlerehrung ein.

Die nächste Ehrung findet im Herbst 2017 statt. Hier werden folgende in 2015 sowie der Saison 2016/17 (bis Sommer) von Personen oder Mannschaften erbrachten Leistungen geehrt:

1. Bundesrekord oder 1. bis 3. Platz einer Bundesmeisterschaft

2. Landesrekord oder 1. bis 3. Platz bei einer Landesmeisterschaft.

3. Überregionaler Rekord oder Meisterschaft (Kreis-, Bezirks- oder Gaumeisterschaft).

4. Meisterschaft in einer Spielklasse, die mindestens der Kreisklasse entspricht und den Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

5. Eine gleichwertige Leistung, die den Ziffern 1 bis 4 entspricht.

 

Die zu ehrenden Personen müssen zudem noch folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen in der Gemeinde Großenlüder wohnen und einem Verein angehören, der Mitglied im Landessportbund ist. Oder sie müssen einem Verein angehören, der seinen Sitz in Großenlüder hat.

 

Die Sportvereine der Gemeinde Großenlüder wurden angeschrieben, die in ihrem Vereinssport erbrachten sportlichen Leistungen anzuzeigen. Sofern Ihnen in der Gemeinde Großenlüder wohnhafte Bürger bekannt sind, die einem Sportverein angehören, der seinen Sitz nicht in der Gemeinde Großenlüder hat, und dort entsprechende sportliche Leistungen erreicht haben, bitten wir Sie, diese direkt an das Hauptamt der Gemeindeverwaltung Großenlüder (rathaus@grossenlueder.de) zu melden. Folgende Angaben werden dazu benötigt:

 

  • Beschreibung der Leistung mit Ort und Datum, Platzierung oder Wertung
  • Verein und Abteilung / Name, Anschrift, Alter der zu ehrenden Person/en, Mannschaften, Gruppe/n mit Betreuer/innen
  • Name, Anschrift, Verein, Funktion des Meldenden (tagsüber erreichbar unter Telefonnr. oder Email)

 

Der Meldung ist eine erreichte Siegerurkunde, ein Pressebericht oder ein sonstiger Nachweis beizufügen. Die Meldungen nimmt das Hauptamt bis zum 20. August 2017 entgegen.

 

Gemeinde Großenlüder

-Hauptamt-

St.-Georg-Str. 2

36137 Großenlüder

Telefon: 06648/9500-27

Telefax: 06648/950095

e-mail: rathaus@grossenlueder.de

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

18. 04. 2024 - Uhr

 

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