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Hinweise zum Hutzelfeuer

Großenlüder, den 22. 02. 2017

Traditionsgemäß ist der Sonntag nach Fastnacht der Hutzelsonntag. Neben mancherlei Bräuchen, die oft von Ort zu Ort verschieden sind, ist das sichtbarste Zeichen dieses Tages, das Abbrennen des Hutzelfeuers. Damit dieser jährlich, allseits beliebte Brauch nicht durch die Unvernunft einiger Beteiligter verboten wird, müssen die Verantwortlichen für die Hutzelfeuer folgende wichtige Hinweise beachten.

 

  1. Richtige Abstände:

     

  • 100 m zu bewohnten Gebäuden, Bundesautobahnen, Naturschutzgebieten, Wäldern

  • 50 m zu Straßen- und Eisenbahntrassen

  • 35 m zu sonstigen Gebäuden

  • 20 m zu Bäumen und Hecken

     

  1. Keine verbotenen Materialien:

     

  • keine Altreifen

  • kein Plastik und Kunststoff

  • keine Matratzen und Möbelstücke

  • kein sonstiger Sperrmüll

  • kein Altöl, keine Chemikalien

  • nichts, was starken Rauch oder Qualm verursacht

  • Fenster, Baumaterialien

     

    Diese genannten Materialien gehören in den Hausmüll, Sperrmüll oder zum Sondermüll, in keinem Fall jedoch auf ein Hutzelfeuer.

 

Grundsätzlich dürfen von Privatpersonen keine Gegenstände für die Hutzelfeuer abgelagert werden.

 

 

 

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