Soforthilfsprogramm für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbständige, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe
Ab sofort können Antrage aus dem Soforthilfsprogramm des Landes Hessen für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbständige, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe
unter folgender Internetadresse gestellt werden:
www.rpkshe.de/Coronahilfe
Ziel dieser Förderung ist es, wirtschaftliche Schäden, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie zu einer Existenzgefährdung führen, zu verhindern. Die Förderung beträgt für Förderberechtigte bei
- bis zu 5 Mitarbeiter: 10.000 € Einmalzahlung für drei Monate,
- bis zu 10 Mitarbeiter: 20.000 € Einmalzahlung für drei Monate und
- bis zu 50 Mitarbeiter: 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate.
Es handelt sich um einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln.
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