Neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorf- und Regionalentwicklung

Großenlüder, den 14. 01. 2019

Zur Förderung der ländlichen Entwicklung wurden vom Land Hessen im Jahr 2018 zwei neue Förderangebote geschaffen, die auch 2019 Anwendung finden:

  1. Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  2. Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum Hessens.

 

Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.

 

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben werden Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Bereichen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.

 

Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen, bei der Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens.

Interessierte Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 10.05.2019 bewilligungsreife Anträge beim Landrat des Landkreises Fulda (Fachdienst Regionalentwicklung) stellen.

 

Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum Hessen

Ziel der ländlichen Entwicklung ist es, den strukturellen Wandel im ländlichen Raum aktiv zu begleiten und Gestaltungsperspektiven zu unterstützen.

Der Tourismus gilt als eine der Leitökonomien und ist daher geeignet, Entwicklungsimpulse im ländlichen Raum zu setzen und durch die Trends Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität wirtschaftliche Effekte zu generieren.

Vor diesem Hintergrund soll eine vermarktungsfähige touristische Produktlinie aufgebaut und vermarktet werden, bei der innerörtliche, regionaltypische Gebäude einem qualitativ hochwertigen Unterkunftsangebot zugeführt werden.

 

Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen.

Interessierte Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 17.05.2019 bewilligungsreife Anträge beim Landrat des Landkreises Fulda (Fachdienst Regionalentwicklung) stellen.

 

Nähere Informationen über die notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie beim Landrat des Landkreises Fulda, Fachdienst Regionalentwicklung, Frau Mayershofer, Tel.: 0661-60060