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Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Kassel – Abteilung Umweltschutz: Auslegung der Unterlagen für die geplante Wasserschutzgebietsneufestsetzung Tiefbrunnen I Großenlüder und Tiefbrunnen II B

Großenlüder, den 11. 05. 2022

 

 

Die Gemeinde Großenlüder hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen I Großenlüder und Tiefbrunnen II Bimbach“ die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes beantragt.

Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweisebetroffen: Gemarkungen Oberbimbach, Kleinlüder, Uffhausen und

Großenlüder der Gemeinde Großenlüder


Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Übersichtskarte einen Überblick.
 

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie die Karten mit der genauen Zuordnung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu den Stufen der Nitrataustragsgefährdung, das hydrogeologische Gutachten und das Gutachten zur Nitrataustragsgefährdung liegen in der Zeit

 

vom 19. Mai 2022 bis 18. Juli 2022

 

während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr

 

bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, 36137 Großenlüder, Raum 31 (2. OG - Bauamt), zur Einsicht aus.
 

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 18. August 2022 schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, 36137 Großenlüder

und bei dem Regierungspräsidium Kassel - Obere Wasserbehörde - Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/164-2018/6; WSG ID 631-164) vorgebracht werden.

 

Hinweis:

Derzeit gilt für das Regierungspräsidium Kassel:

Derzeit sind die Liegenschaften des RP KS für Besuchende eingeschränkt geöffnet.

Die Pfortenbereiche sind besetzt.

Vorsprachen sind vorher telefonisch zu vereinbaren und der jeweiligen Pforte (hier: Bad Hersfeld) anzuzeigen.

Die Pfortenmitarbeitenden veranlassen, dass die Mitarbeitenden jeweils über die Ankunft der Besuchenden informiert werden. Besuchende werden in den Eingangsbereichen auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen.

 

Bild zur Meldung: Übersichtskarte zur geplanten Wasserschutzgebietsneufestsetzung TB 1 Großenlüder und TB II Bimbach

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