Sommerferienregelung 2022 in den Kindertagesstätten der Gemeinde Großenlüder

Großenlüder, den 18. 05. 2022

 

 

Dieses Jahr bieten wir wieder zeitversetzte Ferien in den Kindertagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten während der gesamten Sommerferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.

 

Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz „freigeben“. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Sommerferien geschlossen hat, „übernehmen“.

 

Diese Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern, die „Freigabe des Kindergartenplatzes“ frühzeitig an die Leiterin der Einrichtung melden. Nur wenn genügend „freie“ Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.

 

Die Sommerferien 2022 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:

 

25.07.2022 bis einschließlich 12.08.2022 – Sommerferien in der kath. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Großenlüder, in der Kindertagesstätte in Müs, in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder sowie in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Bimbach

 

15.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022 – Sommerferien in der Kindertagesstätte „Farbenspiel“ + in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Großenlüder sowie in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach

 

Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit „freigeben“ – informieren Sie die Leiterin Ihrer Einrichtung möglichst frühzeitig über Ihre Planungen.

 

Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Sommerferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz – melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Leiterin der Kindertagesstätte.

 

Die Leiterinnen melden dann die „freien“ Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeindeverwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus Großenlüder, Thorsten Keller, Telefon: 06648/9500-52,

E-Mail: thorsten.keller@grossenlueder.de

 

Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ können Sie im Internet unter „www.kitas-grossenlueder.de“ (Aktuelles) herunterladen und können diese dann im Rathaus Großenlüder oder in der entsprechenden Kindertagesstätte abgeben.

 

Zur Planung und Organisation der zeitversetzten Ferienregelung muss die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. die „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ spätestens bis zum 05. Juni 2022 erfolgen!