Weiterhin Maskenpflicht im Rathaus

Großenlüder, den 06. 04. 2022

Seit dem 2. April gelten nach der neuen Corona-Schutzverordnung in Hessen nur noch Basisschutzmaßnahmen, die eine Maskenpflicht im ÖPNV und in bestimmten Einrichtungen vorsehen.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ordnet die Gemeinde Großenlüder im Rahmen des sogenannten Hausrechts weiterhin die Beibehaltung der Maskenpflicht im Rathaus an.

 

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Betreten des Rathauses weiterhin eine Maske zu tragen und so zum Schutz aller das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Der Besuch des Rathauses ist ohne Terminvergabe zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.