Förderung der Landwirte für die Anlage von Blüh- und Streuobstwiesen

Großenlüder, den 08. 03. 2022

Die Gemeindevertretung hat am 01.02.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 eine Änderung bzgl. der Förderung der Landwirte von Blühwiesen und Streuobstwiesen beschlossen.

 

Um eine Förderung als Landwirt zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  1. Antragsberechtigt ist nur ein Landwirt
  2. Es muss sich um die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobstwiese handeln
  3. Die Mindestgröße der Wiese muss 3.000 m² betragen
  4. Landwirten ist ein Zuschuss von 200 Euro für die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobstwiese im Gemeindegebiet zu gewähren (Maximal 600,00 Euro)
  5. Wird die Blühwiese über den Zeitraum von 2 Jahren weiter fortgeführt, so erhält der Landwirt auf Nachweis pro Wiese und ab dem 3. Jahr einmalig 50 Euro.
  6. Die Neuanlage der Bienenblühwiese bzw. der Streuobstwiese ist vorab mit dem Großenlüderer Imkerverein und der Gemeindeverwaltung abzustimmen (kurzes Gespräch vor Ort, keine Bürokratie) / zu beantragen.
  7. Der Landwirt hat eigenverantwortlich zu klären, ob der Zuschuss mit bereits gewährten Zuschüssen von Dritter Seite in Widerspruch steht (z.B. EU-Gelder, oder Förderung des Landes Hessen, HALM).
  8. Grundsätzlich ist die Veitshöchheimer Bienenweide als Saatgut zu verwenden.

 

Über die Gewährung von Zuschüssen an die Landwirte entscheidet der Gemeindevorstand.

 

Falls Interesse besteht, können die Antragsunterlagen bei der Gemeinde angefordert, abgeholt und abgegeben (Bürgerbüro, Herr Schlitzer) werden.