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Junges Rehkitz durch Hund gerissen

Großenlüder, den 14. 10. 2021

Hinweis für Hundehalter

Ein besonders tragischer Fall hat sich in der Flur von Lütterz ereignet. Dort wurde ein junges Rehkitz vermutlich von einem freilaufenden Hund gerissen. Dies ist schon der zweite Fall, der dem Ordnungsamt der Gemeinde Großenlüder vom Jagdpächter gemeldet wurde.

Das Ordnungsamt sucht nun Zeugen, die Hinweise zum Vorfall machen können und vielleicht den Hund beobachtet haben, wie er das Rehkitz hetzte. Wer was gesehen hat, wird gebeten sich bei Peter Schlitzer, Ordnungsamt, unter der Telefonnummer 06648/950020 zu melden.

 

Das Hessische Naturschutzgesetz stellt wildlebende Tiere unter besonderen Schutz. Es ist daher nicht gestattet, diese mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätte ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören.

 

Bei Begegnungen mit Wildtieren wird der Jagdtrieb der Hunde geweckt. Ganz besonders problematisch wird es dann, wenn diese Hunde das Wild hetzen oder gar reißen.

 

Deshalb die Bitte an alle Hundehalter: „Nehmen Sie ihre Hunde an die Leine!“.

 

 

Ein weiteres Ärgernis, das regelmäßig dem Ordnungsamt vorgetragen wird, stellt auch die Tatsache dar, dass im Ortsteil Bimbach immer wieder Hundehalter ihre Hunde mit auf das Friedhofsgelände mitnehmen. Dort finden Angehörige der Verstorbenen dann die Hinterlassenschaften solcher Besuche auf ihren Gräbern.

 

Wir weisen eindringlich auf die Einhaltung der Friedhofsatzung hin, die das Mitnehmen von Hunden auf den Friedhof untersagt.

 

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