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Hundehaltung

Großenlüder, den 17. 06. 2021

 

Auf vielen öffentlichen Wegen, Plätzen und Bürgersteigen tauchen die Hinterlassenschaften von Hunden auf und verunstalten unser Dorfbild. Besonders im Umfeld von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere unseren Bürgerhäusern und Kinderspielplätzen hat Hundekot nichts zu suchen. Hundekot muss immer dort vom Hundehalter entfernt werden, wo sich Fußgänger aufhalten und wo Kinder Gefahr laufen, sich zu infizieren.

 

Zudem fühlen sich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Gemeinde durch das Verhalten einiger Hundehalter und ihrer vierbeinigen Freunde belästigt, ja zum Teil sogar angegriffen. Besonders die Angewohnheit einiger Hundebesitzer, die Hunde in den Ortschaften frei und unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen, wodurch gerade Kinder und ältere Menschen verängstigt werden, weckt immer wieder deren Unmut. Dieser Unmut, der verständlich und berechtigt ist, führt mittlerweile dazu, dass sich Bürger besonders in den Abend- und Nachstunden nicht mehr auf unsere Straßen trauen.

Um Konfliktsituationen dieser Art zu vermeiden, haben wir in der Vergangenheit auf zehn Regeln hingewiesen. Wenn diese beherzigt werden, ist ein Miteinander von Hund und Mensch möglich:

 

  1. Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere Menschen und Tiere nicht belästigt. Nehmen Sie ihn sicherheitshalber an die Leine (auch in Wald und Flur).
  2. Lassen Sie Ihren Hund auf Krankheitserreger untersuchen.
  3. Melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde an.
  4. Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Hund „Gassi“ zu gehen.
  5. Lassen Sie Ihren Hund nicht in öffentlichen Anlagen freilaufen. Halten Sie Ihn fern von Sandkästen. Liegewiesen, Sportanlagen, Schulen und Friedhöfen.
  6. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund sein „Geschäft“ an geeigneten Stellen macht.
  7. Es ist selbstverständlich, dass die „Hinterlassenschaften“ auf Bürgersteigen, öffentlichen Anlagen oder auf fremden Grundstücken vom Hundebesitzer beseitigt wird.
  8. Bedenken Sie bitte, dass nicht alle Bürger Hundefeinde sind, aber Bellen, Anspringen und Verunreinigungen schnell zu schlechten Meinungen führen.
  9. Sprechen Sie diejenigen Hundehalter an, die sich nicht an die vorstehenden Regeln halten.
  10. Ein wahrer Hundefreund wird darauf achten, dass er sich einen Hund hält, der in Größe und Auslauf zu ihm und seiner Wohnung passt.

 

Wer diese Regeln nicht beachtet, muss damit rechnen, dass Schäden durch vernachlässigte Aufsicht bzw. Unterlassung der Aufsicht mit zivilrechtlichen Klagen oder gar mit Strafanzeige geahndet werden. Anspringen oder sogar Beißen sind kein Kavaliersdelikt.

 

 

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