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Achtung - Brut- und Setzzeit von Wildtieren - Hinweis für Hundehalter

Großenlüder, den 27. 04. 2021

Von April bis Ende Juni  ist wieder Brut- und Setzzeit, in der heimische Wildtiere ihre Jungen auch im Gras und in den landwirtschaftlichen Kulturen ablegen. Bereits eine einmalige Störung kann zum Verlassen der Gelege oder der Jungtiere führen.
Das Hessische Naturschutzgesetz stellt wild lebende Tiere unter besonderen Schutz. Es ist daher nicht gestattet, diese mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätte ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören.
 
Hunde sollten daher nur dann frei laufen gelassen werden, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Dennoch ist darauf zu achten, dass Hunde, die laufen gelassen werden, sich nicht zu weit vom Halter entfernen, dass sie auf dessen Kommandos nicht mehr reagieren.
 
Bei Begegnungen mit Wildtieren wird der Jagdtrieb der Hunde geweckt. Ganz besonders problematisch wird es dann, wenn diese Hunde das Wild hetzen oder gar reißen.
 
Zum Schutz des Wildes wie auch des eigenen Hundes ist daher besondere Vorsicht und entsprechende Rücksichtnahme gefordert.
 

 

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