Förderung der Landwirte für die Anlage von Blüh- und Streuobstwiesen

Großenlüder, den 14. 03. 2021

Damit Sie als Landwirt eine Förderung erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  1. Antragsberechtigt ist nur ein Landwirt
  2. Es muss sich um die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobstwiese handeln
  3. Die Mindestgröße der Wiese muss 3.000 m² betragen
  4. Landwirten ist ein Zuschuss von 200 Euro für die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese / Streuobstwiese im Gemeindegebiet zu gewähren (Maximal 600,00 Euro)
  5. Wird die Blühwiese über den Zeitraum von 2 Jahren weiter fortgeführt, so erhält der Landwirt auf Nachweis pro Wiese und ab dem 3. Jahr einmalig 50 Euro.
  6. Die Neuanlage der Bienenblühwiese bzw. der Streuobstwiese ist vorab mit dem Großenlüderer Imkerverein und der Gemeindeverwaltung abzustimmen (kurzes Gespräch vor Ort, keine Bürokratie) / zu beantragen.
  7. Die gemeindliche Förderung wird auch gewährt, wenn der Landwirt bereits von Dritter Seite eine Förderung hierfür erhält (z.B. EU-Gelder, oder Förderung des Landes Hessen, HALM).

 

Über die Gewährung von Zuschüssen an die Landwirte entscheidet der Gemeindevorstand.

 

Zur Förderung von privaten Blühflächen für Bienen im Gemeindegebiet wurde von der Gemeinde Großenlüder Saatgut für ca. 1 ha angeschafft und wird zur kostenlosen Abgabe zur Verfügung gestellt. Das Saatgut erhalten Sie zu den bekannten Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Herr Schlitzer) der Gemeindeverwaltung.

 

Falls Interesse besteht, können die Antragsunterlagen bei der Gemeinde angefordert, abgeholt und abgegeben (Bürgerbüro, Herr Schlitzer) werden.