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Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März teil. Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Großenlüder, den 11. 02. 2021

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Mas-ke vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organi-satorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzu-haltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe liegen im Wahllokal grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

 

3 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenlüder haben die Möglichkeit, ab dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Großenlüder gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahl-benachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

  1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
  2. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
  3. Persönliche Vorsprache
    Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist eben-falls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahme-fällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, bitte an der Rathaustür klingeln.

 

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Briefwahlmöglichkeit im Rathaus bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben. 


Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, 36137 Großenlüder, Tel.: 06648-950027 oder 06648-950024, Email:  

Informationen und einen Emaillink (zur Briefwahlbeantragung) finden Sie hier


Ihr Wahlamt der Gemeinde Großenlüder

 

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