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Kein Feuerwerk an Silvester

Großenlüder, den 23. 12. 2020

 

Das Ordnungsamt der Gemeinde Großenlüder bittet die Bevölkerung im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und damit verbundenen Abbrennen von Feuerwerken folgende Sonderregelungen zu beachten.

 

Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems wird im Allgemeinen dringend vom Zünden von Silvesterfeuerwerken abgeraten.

 

Der Landkreis Fulda hat für den Fall, dass die Corona Infektionszahlen weiter auf diesem hohen Niveau bleiben eine Verlängerung der Allgemeinverfügung ab dem 30. Dezember 2020 angekündigt, in der dann Regelungen für Silvester erhalten sind. Es ist davon auszugehen, dass es in Hessen ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerke geben wird. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird an publikumsträchtigen Plätzen untersagt. Auch wird die Kontaktbeschränkung max. 5 Personen über 14 aus zwei Haushalten zum Tragen kommen.

Nach derzeitigem Stand ist es unklar, ob Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr weiter gelten werden.

 

Wir bitten Sie sich über die neusten Bestimmungen hinsichtlich Silvester in der Presse bzw. auf unserer Homepage zu informieren.

 

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