Soziale Wohnraumförderung 2020: Mietwohnungsbau, Modernisierung, Studentisches Wohnen,  Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Bauprogramm 2020     

Großenlüder, den 06. 10. 2020

Die hessische Landesregierung stellt auch in diesem Jahr gemeinsam mit der WIBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsbaus (geringe und mittlere Einkommen), der Modernisierung von Mietwohnungen und des Studentischen Wohnens bereit.

Die Landesregierung setzt sich weiterhin verstärkt dafür ein, bezahlbaren Mietwohnraum in Hessen zu schaffen. Eine neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Mietwohnraumförderung ist derzeit erarbeitet worden und tritt in Kürze in Kraft. Mit der neuen Richtlinie vom 09. September 2020 werden die Konditionen zur Förderung des Sozialen Mietwohnungsbaus deutlich verbessert. 

Die wesentlichen Neuerungen sind:

Für das Bauprogramm 2020 nach den neuen Förderrichtlinien wird eine Anmeldung spätestens bis zum 10. November 2020

möglich sein. Bauvorhaben die auf der Grundlage bisheriger Richtlinien (soziale Mietwohnraumförderung oder KIP) ins Programm aufgenommen wurden und noch nicht bewilligt sind, können auf formlosen Antrag der Antragsteller nach der neuen Richtlinie gefördert werden.  

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Bauen und Wohnen, Herr Bernd Möller unter der Telefon-Nr. 0661/6006-7065 gerne zur Verfügung.


Großenlüder, 22.09.2020