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Änderung des Umsatzsteuersatzes im Bereich der Wasserversorgung

Großenlüder, den 01. 07. 2020

Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16 % und von 7% auf 5 % gesenkt. Für die Wasserversorgung bedeutet dies, dass in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt wird. Folgende Gebührensätze werden ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erhoben:

 

Die Benutzungsgebühren (geregelt in § 24 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung) werden aufgrund der Senkung der Umsatzsteuer auf 5%, in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 pro Kubikmeter 2,23 € (2,12 € + 5% Umsatzsteuer) betragen.

 

Die Grundgebühr (geregelt in § 25 der Wasserversorgungssatzung) wird aufgrund der Senkung der Umsatzsteuer auf 5%, in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 je Messeinheit und je angefangenen Kalendermonat für Messeinrichtungen mit einer Verbrauchsleistung

- bis zu 5 cbm – QN 2,5 (Q3=4) 2,52 € (2,40 € + 5% Umsatzsteuer)

- von mehr als 5 cbm bis zu 12 cbm – QN 6 (Q3=10) 6,32 € (6,02 € + 5% Umsatzsteuer) - von mehr als 12 cbm bis zu 20 cbm – QN 10 (Q3=16) 10,11 € (9,63 € + 5% Umsatzsteuer)

betragen.

 

Die Miete Standrohrzähler (geregelt in § 25a Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung) wird aufgrund der Senkung der Umsatzsteuer auf 5%, in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem Grundpreis von 4,90 € (4,67 € + 5% Umsatzsteuer) und einem Mindestbetrag von 29,44 € (28,04 € + 5% Umsatzsteuer) berechnet.

 

Die Umsatzsteuer beträgt für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 in der Wasserversorgung 5%.

 

 

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