Beerdigungen in Zeiten von Corona - Änderung

Großenlüder, den 08. 06. 2020

Bisher war es so, dass Beerdigungen nur im „engsten Familienkreis“ bis ca. 10 Personen stattfinden durften. Diese Personenbegrenzung ist mit der Änderung der Verordnung des Landes Hessen nicht mehr gegeben. Es gelten die Kontakt-, Abstands- und Hygienebestimmungen wie beim Kirchenbesuch.